EEG-Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt. Die Vergütung wird Ihnen als fester Vergütungssatz, abhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung verändert sich kontinuierlich und dient als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus. Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von dem Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme. Wurde Ihre Photovoltaikanlage zwischen Januar 2023 und bis Ende Januar 2024 in Betrieb genommen, erhalten Sie als Betreiber derzeit eine Einspeisevergütung in Höhe von 8,2 ct/kWh. Wird die Anlage zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb genommen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung in Höhe von 8,1 ct/kWh.
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