Jeder Photovoltaik Besitzer hat die Möglichkeit, seinen Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dafür bekommt der Anlagenbetreiber eine Vergütung, diese wird auch Einspeisevergütung genannt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, wie hoch diese Vergütung ausfällt. Dadurch versucht der Staat, die umweltfreundliche Stromgewinnung und damit nachhaltige Energien zu fördern. Nach Anmeldung und anschließender Genehmigung vom Netzbetreiber wird Ihre Vergütung für die nächsten 20 Jahre festgelegt. Die EEG-Vergütung bleibt somit für 20 Jahre konstant. Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt aber von Jahr zu Jahr. Dementsprechend haben Anlagenbesitzer, die schon länger auf Photovoltaik umgestiegen sind, mehr von der Vergütung. Warum das so ist und weitere wichtige Antworten finden Sie hier.
Alles, was Sie wissen müssen auf einem Blick
Wer darüber nachdenkt, in eine neue PV-Anlage zu investieren, sollte sich unbedingt mit dem Thema Einspeisevergütung auseinandersetzen. Damit Sie einen besseren Überblick über dieses doch sehr komplexe Thema bekommen, haben wir für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen einmal zusammengefasst:- Wer erhält eine Einspeisevergütung?
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
- Wer bezahlt die Einspeisevergütung und wie wird sie ausgezahlt?
- Was passiert, wenn die Photovoltaik Einspeisevergütungen auslaufen?
- Was lohnt sich mehr – Einspeisevergütung oder doch lieber Eigenverbrauch?

Wer erhält eine Einspeisevergütung?
Für viele ist die wichtigste Frage, ob sie überhaupt eine Einspeisevergütung erhalten. Wer berechtigt ist, eine Vergütung für das Einspeisen seines Stroms zu erhalten, wird im erneuerbaren Energiegesetz (EEG) geregelt. Grundsätzlich erhält jeder, der Solarstrom aus seiner eigenen Solaranlage ins öffentliche Netz einspeist, eine Einspeisevergütung. Das bedeutet konkret, wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen und Ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten auch Sie eine Vergütung. Die Anlage muss aber vorab beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Bevor Sie aber Anspruch auf die Einspeisevergütung haben, müssen Sie zwei wichtige Punkte beachten:- Dir richtigen technischen Voraussetzungen: Benötigt wird ein separater Stromzähler sowie einen Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz. Deshalb erfolgt bei der Beratung eine Netzverträglichkeitsüberprüfung.
- Eine Einspeisezusage: In der Regel verzichten viele Energieversorger auf einen Einspeisevertrag und stellen nur eine schriftliche Einspeisezusage aus.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die EEG-Einspeisevergütung für Neuanlagen verringert sich von Jahr zu Jahr. 2009 wurde die Degression der Vergütung für Solarstrom vom Gesetzgeber eingeführt. Für die Berechnung der Einspeisevergütung wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die Größe der Anlage sowie der Typ herangezogen. Der festgelegte Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre gleich. Seit 2014 gilt die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung nur noch für Kleinanlagen mit einer maximalen Leistung von 100 kWp. Die Berechnung dabei ist etwas komplizierter, da Sie aus Vergütungssätzen aus verschiedenen Leistungsklassen errechnet werden muss. Wir nehmen uns mit einem Vor-Ort-Termin für Sie Zeit und beraten Sie, welche PV-Anlage wirklich zu Ihnen passt. Fordern Sie gerne eine kostenfreie Erstberatung an.Wer bezahlt die Einspeisevergütung und wie wird sie ausgezahlt?
Die Einspeisevergütung wird immer von dem jeweiligen Netzbetreiber, beispielsweise E.ON, RWE oder EnBW an den PV-Anlagenbesitzer gezahlt. Der Netzbetreiber gibt aber die ihm entstehenden Kosten an den Endkunden über die EEG-Umlage weiter, welches jedoch nur für Anlagen mit einer höheren Leistung als 10 kWp anfällt. Das bedeutet, jeder Stromverbraucher in Deutschland ist an den Kosten des Zubaus von Photovoltaikanlagen beteiligt. Sie fragen sich, wie Ihre Vergütung ausgezahlt wird? In den vergangenen Jahren haben sich zwei zentrale Zahlungsmodalitäten etabliert. Zum einen gibt es eine monatliche Abschlagszahlung in Kombination mit einer jährlichen Abrechnung. Dabei erhalten Sie als Anlagenbetreiber auf eine für Ihr System geschätzte Kilowatt Stundenzahl die Vergütung als monatliche Vorauszahlung. Am Jahresende erfolgt dann eine konkrete Abrechnung, wobei sich gegebenenfalls Nachzahlungen oder Rückforderungen ergeben. Die andere Variante ist eine konkrete monatliche Abrechnung. Hierbei wird der aktuelle Zählerstand monatlich erfasst und die zu zahlende Einspeisevergütung ermittelt, welche im Folgemonat ausgezahlt wird. Bei dieser Methode entfällt die jährliche Abrechnung komplett.Was passiert, wenn die Photovoltaik Einspeisevergütungen auslaufen?
Die Einspeisevergütung wird immer auf 20 Jahre festgeschrieben, aber was passiert, wenn die festgeschriebene Vergütung nun ausläuft? Solaranlagenbesitzer, die an diesem Punkt stehen, haben mehrere Möglichkeiten: In der Regel entscheiden sich die meisten Photovoltaikanlagen Besitzer für einen Rückbau der Anlage, für die Änderung des Messkonzepts auf Eigenverbrauch oder für die Erneuerung der gesamten PV-Anlage. Wir empfehlen Ihnen die Option der Eigenverbrauchsnutzung. Dazu können Sie einfach Ihre Anlage mit einem Stromspeicher nachrüsten und profitieren somit weiterhin von Ihrer Anlage und der eigenen Stromerzeugung. So können Sie den erzeugten Solarstrom weiterhin für Ihren Eigenverbrauch verwenden oder Sie verkaufen den Strom weiter. Die Zusage für die Einspeisung des Solarstroms bleibt in der Regel trotzdem erhalten. Dabei sollten Sie immer überprüfen, ob die zu erwartenden Erlöse oder Ihre Einsparungen in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der alten Anlage stehen.