Baden-Württemberg hat es bereits beschlossen. Die Solarpflicht wird es ab Mai dieses Jahrs geben. Ab Mai 2022 gilt für neu gebaute Wohnhäuser die Regel, dass Sie mir einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Auch Dachsanierungen müssen ab 2023 mit einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage nachgerüstet werden. Das Bundesland Baden-Württemberg verfolgt damit das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu sein. Sehr ambitioniert, jedoch essenziell, um die Energiewende aktiv voranzutreiben. Wir haben für dich aktuelle Daten und Fakten zusammengefasst.
Zur Solarpflicht in den Bundesländern

Bayern
Aufgrund von mangelnder Einigung wurde die bereits 2020 angekündigte Solarpflicht für das Bundesland Bayern bisher noch nicht eingeführt. Pläne gibt es allerdings. Bis 2040 soll Bayern klimaneutral sein, was vor durch das Einsetzen von Photovoltaik an möglichst vielen Flächen, zum Beispiel Autobahnen, erreicht werden soll. Einen konkreten Start für die Umsetzungen gibt es jedoch noch nicht.
Nordrhein-Westfalen
Ab 2022 müssen in Nordrhein-Westfalen alle neu gebauten, gewerblich genutzten Parkplatzflächen mit einer Kapazität von mehr als 35 Stellplätzen mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Eine Erweiterung der Solarpflicht auf andere Gebäude wird weiterhin gefordert, derzeit für das Land NRW nicht relevant.
Künftig dürfen zudem Kranstellflächen vor Windenergieanlagen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden, wodurch jährlich etwa 50 Megawatt solare Leistung generiert werden können.
Hamburg
Hamburg schließt sich ab 01. Januar 2023 der Solarpflicht an. Alle Neubauten, unabhängig ob Wohn- oder Gewerbegebäude müssen alle Neubaudächer mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
2025 wird die Solarpflicht auch auf Dachsanierungen ausgeweitet. Hier wird es einige Ausnahmen geben, beispielsweise, wenn das Dach durch Aufbauten nicht für Photovoltaik-Module geeignet ist oder das Netz nicht über geeignete Kapazitäten verfügt. Anlagen, die sich aufgrund von geringen Einstrahlungswerten innerhalb von 20 Jahren voraussichtlich nicht amortisieren werden, werden ebenfalls von der Regelung befreit.

Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz tritt ab 01. Januar 2023 die Solarpflicht in Kraft. Dann müssen gewerbliche Neubauten über 100 Quadratmetern sowie Parkplätze mit einer Kapazität von mehr als 50 Stellplätzen künftig mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Alternativ können statt PV-Anlagen auch Solarthermieanlagen montiert werden.
Schleswig-Holstein
Ab Frühjahr 2022 soll die Solarpflicht vorerst nur öffentliche und gewerbliche Neubauten und Dachsanierungen betreffen. Die Minister zeigen sich jedoch positiv gegenüber einer Solarpflicht für private Haushalte. Auch Parkplätze mit einer Kapazität von über 100 sollen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Berlin
Ab Januar 2023 tritt in Berlin die Solarpflicht in Kraft. Neubauten und Dachsanierungen von Bestandsgebäuden müssen dann verpflichtend eine PV-Anlage erhalten, sofern deren Nutzfläche mehr als 50 Quadratmeter vorweisen. Bei einer Nordausrichtung des Daches oder einem unverhältnismäßig großen Aufwand werden allerdings Ausnahmen gestattet.

Niedersachsen
Niedersachsens Solarpflicht soll ab 2022 in Kraft treten. Diese schließt Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einer Dachflächenkapazität von 75 Quadratmetern und mehr ein. Künftig müssen die Dachflächen mindestens zu 50 Prozent mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden. Zudem sollen alle Neubauten, darunter auch Wohngebäude, den nachträglichen Einbau einer Solaranlage berücksichtigen und bereits bei der Planung einplanen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt ab 2022 für alle Neubauten und ab 2023 auch für alle Bestandsgebäude, deren Dach saniert wird, eine Solarpflicht. Die Solarpflicht gilt dann für Nicht-Wohngebäude sowie für Wohngebäude.