Freiflächen- und Dachanlagen sollen enorm ausgedehnt werden. Die Vergütung für Volleinspeiser soll in Zukunft deutlich höher angesetzt werden, als bei denjenigen die ihren Solarstrom selbst verbrauchen. Im Gegenzug entfallen Umlagen für Eigenverbrauch. Die landwirtschaftliche sowie energetische Nutzung soll in Form von speziellen Agri-PV-Anlagen auf Ackerflächen ausgeweitet werden. Auch Floating- und Parkplatz-Photovoltaik sollen eine dauerhafte Perspektive darstellen. Der aktuelle Entwurf enthält jetzt greifbare Zahlen.
Bereits im Januar gab der neue Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Grüne) erste Details seiner Plänebezüglich des Oster- und Sommerpakets für das EEG inkl. Photovoltaik Booster Preis.
Jetzt wurden konkrete Details des „Osterpakets“ bekannt.
Es enthält eine EEG-Reform, Ergänzung des Wind-auf-See-Gesetzes sowie ein EEG-Entlastungsgesetz. Die Minister der Ampel-Regierung einigten sich bereits auf die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.Juli 2022. Das ist ein halbes Jahr früher als bisher angesetzt. Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass die Entlastung vollständig bei den Verbrauchern ankommt.
Im Fokus für die geplante EEG-Reform steht der Ausbau für erneuerbaren Energien auf 80 Prozent bis 2030. Ausbaupfade und Volumen der Ausschreibungen für die Technologien sollen zeitgleich angepasst werden. Bis 2028 soll der Ausbaupfad auf 20 Gigawatt pro Jahr gesteigert werden, außerdem soll das Level bis 2035 gehalten werden.
Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energien sollen Vorrang gewährt werden, um so den benötigten Ausbau zu erzielen. Dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit liegt, soll künftig fest im EEG festgelegt werden.
Laut Klimapaket soll die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen auf ein Megawatt angehoben werden. Bisher müssen Freilandanlagen mindestens 750 Kilowatt Leistung und Dachanlagen mindestens 300 Kilowatt Leistung in den Ausschreibungen vorweisen können, um die Marktprämie erhalten zu können.
Für PV-Anlagen auf Freiflächen, die das erste Segment betreffen, ist im Gesetzesentwurf für kommendes Jahr geplant das bisherige Volumen auf 5859 Megawatt zu erhöhen. Wiederum ein Jahr später, also 2024 soll der Wert auf 7200 Megawatt gesteigert werden. Bis 2028 soll nach und nach bis auf 9000 Megawatt gesteigert werden. Laut Entwurf heißt es außerdem, sollten die Werte ab 2024 nicht bezuschlagt werden, sollen die in dem Jahr danach jeweils zusätzlich ausgeschrieben werden. Hier sollen dann auch Photovoltaik-Kraftwerke, die außerhalb der EEG-Förderung erbaut werden, den Mengen angerechnet werden.
Für das zweite Segment, welches Dachanlagen betrifft, ist für das kommende Jahr eine Erhöhung auf 650 Megawatt geplant. 2024 beläuft sich das Ausschreibungsvolumen laut Entwurf auf 800 Megawatt und steigt bis 2027 auf 1000 Megawatt an. Bei Dachanlagen sind weiterhin zwei Ausschreibungsrunden zum Juni und November vorgesehen.
Hinsichtlich auf die Innovationsausschreiben plant das Bundeswirtschaftsministerium im kommenden Jahr ein Wachstum des Volums auf 600 Megawatt. Ab 2028 sollen es 850 Megawatt werden.

Höhere Vergütung für Volleinspeiser
Das Osterpaket beinhaltet dann auch ein „großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die Photovoltaik“. Ebenso ist geplant die Vergütung für Photovoltaikanlagen außerhalb der Ausschreibungen in Zukunft zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern zu differenzieren. Laut den Plänen des Ministeriums sollen Volleinspeiser ferner höhere Vergütungen erhalten. Im Referentenentwurf ist folglich eine Anhebung der Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, bis 100 Kilowatt Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent pro Kilowattstunde und bis einem Megawatt Leistung auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde.
Die neuen Förderungen sollen vorbehaltlich noch im Laufe dieses Jahres greifen sowie rückwirkend angewendet werden, um ein zögerliches Herangehen bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern. Auch ist geplant, die Degression der Vergütungssätze bald nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich abzuwickeln.