In einigen Teilen Deutschlands ist die PV-Pflicht auf Dächern bereits in Kraft getreten. Nun wird beraten, ob dies nicht in ganz Deutschland ausgeweitet werden soll.
Nicht nur auf neuen Dächern sollen Photovoltaikanlagen errichtet werden, sondern auch alte, sanierte Gebäude sollen mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Durch dieses Projekt soll die unabhängige und dezentrale Versorgungsstruktur in Deutschland endlich weiter ausgebaut werden. Photovoltaik eignet sich hervorragend, da sich die Anlagen vielerorts effizient und platzieren lassen.
Was sagt die neue Bundesregierung?
PV soll bei dieser großen länderübergreifenden Aufgabe die Schlüsselrolle einnehmen. Im Koalitionsvertrag heißt es: “Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.”
So soll dem Ziel, bis 2030 auf 200 GW aufzustocken, nähergekommen werden. Dafür sei es aber nötig, jährlich dreimal so viel zuzubauen wie bisher; von 5 GW auf gut 15 GW.
Gibt es ein Gesetze?
Für Mai 2022 ist die Verabschiedung eines Gesetzes geplant, welches genau diese Ziele umsetzen soll. Für Neubauten tritt das Gesetz bereits früher in Kraft, Bestandssanierungen rücken dann ab dem 1. Januar 2023 nach.
Gibt es Ausnahmen?
Gründächer sollen von der Pflicht ausgenommen werden, da sie bereits einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten. Auch denkmalgeschützte Dächer bleiben von der PV-Pflicht ausgeschlossen. Hauseigentümer, die bereits in angrenzenden Außenanlagen, Photovoltaik oder Solarthermie installiert haben, sollen ebenfalls ausgenommen werden.
Hauseigentümer können aufatmen. Die Kosten, die durch Solarpflicht auf Immobilienbesitzer zukommen, müssen, nicht komplett selbst gestemmt werden. Der Bund hat bereits einige Förderungen in Aussicht gestellt.
