Zählerschränke müssen auf einer Mindesthöhe von 1,10 m montiert werden. Die max. Höhe beträgt 1,80 m (Wartung und Nutzung muss ohne Weiteres möglich sein). Der Abstand von Fußboden bis Ablesefenster muss min. 0,80 m bis max. 1,80 m betragen, falls vorhanden.
Wichtig: Vor dem Zählerschrank muss eine Freifläche zur Bedienung und Installation mit einer Tiefe von mind. 1,20 m und einer durchgängigen Höhe von mind. 1,80 m vorhanden sein. Der Zählerschrank kann nicht unterhalb von Gas oder Wasserleitungen verbaut werden (gilt i. d. R. auch für andere stromführende Bauteile, wie z. B. Stromspeichersysteme).
ZF muss 450 mm hoch sein. 300 mm stehen für die Aufnahme der Messeinrichtung (eHz) zur Verfügung.
Vorsicht: bei Anlagen größer 25 kWp muss ein zusätzlicher Zählerplatz für einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) eingeplant werden.
Der RfZ.‐Raum muss 150 mm hoch sein. Platz für die Montage erforderlicher Betriebsmittel des Netzbetreibers möglich (z. B. Smart Meter, I/O Box). RfZ darf nicht als Stromkreisverteiler oder für kundeneigene Schaltgeräte genutzt werden. I. d. R. bei älteren ZS nicht vorhanden, potentielle Betriebsmittel des NB können dann im Verteilfeld (06) verbaut werden.
OAR/AAR muss 300 mm hoch sein. Bietet Raum für: Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter, Freigaberelais, HANSchnittstellen, FI-Schutzeinrichtungen, SLS/LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS), Überspannungsschutz (SPD)
Nicht gegeben? Interne Prüfung bei NB, ob Vorgabe bei Bestandsschränken zwingend erfüllt
sein muss.
Hauptleitung muss von unten in den ZS eingeführt sein, i. d. R. immer der Fall.5-poliges Sammelschienensystem und Gesamthöhe von 300 mm muss (!) gegeben sein. Als Trennvorrichtung für die Kundenanlage ist ein selektiver Leitungsschutzschalter (SLSSchalter) einzusetzen.
Falls NH Sicherungen vorhanden sind oder der UAR keine 300 mm Höhe aufweist, besteht Handlungsbedarf (Typenschild fotografieren und einreichen, i. d. R. neuer ZS notwendig).
Schnittstelle zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Zählerplatz, wird für
flächendeckenden Rollout von Smart‐Meter‐Gateways installiert (Vorgabe NB).
APZ muss i. d. R. min. 300 mm hoch sein (eigene, mit Plombe gesicherte Berührungsschutz‐
Abdeckung notwendig).
Spannungsversorgung ist aus dem NAR in den APZ zu legen. Falls nicht vorhanden, lassen Netzbetreiber tlw. externe APZ Felder zu oder verlangen keines der beiden Optionen. Muss intern geprüft werden.
Funktionsfläche zur Aufnahme von Installationseinbaugeräten. Muss min. aus 3 Reihen mit je 12 Teilungseinheiten bestehen.
Bei Innenanlagen sind Verteilerfelder immer seitlich von Zählerfeldern anzuordnen.
Nicht gegeben? Eine Unterverteilung wird benötigt, falls nicht bereits vorhanden.
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