Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel leider erschöpft. Sie können derzeit leider keine neuen Anträge mehr stellen.
Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?
- Privatpersonen
- Rrechtsfähige Personengesellschaft,
- Juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts
- Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist
Was wird gefördert?
- Stationäre, netzdienliche Stromspeicher, die in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage stehen
- Die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher ist für jede Photovoltaikanlage auf ein System begrenzt.
Das wird nicht gefördert:
- Eigenbausysteme
- Prototypen
- Gebrauchte Systeme
- Batteriespeichersysteme (Via Leasing)
- Investitionen in die Photovoltaikanlage
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Zuschuss in Höhe von 200 Euro je Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers wird in Form eines Festbetrags gewährt
- Sie bekommen eine Förderung bis zu der Höhe der nutzbaren Speicherkapazität des Batteriespeichers, bei der das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh beträgt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig.
- Erweitern und installieren Sie neben der PV-Anlage und dem Batteriespeicher zusätzlich einen neuen lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkt, können Sie vom Mindestinstallationsverhältnis abweichen. Voraussetzung: Sie installieren je geförderter Kilowattstunde Kapazität des Batteriespeichers mindestens 0,5 kWp an Photovoltaikleistung.
- Die Förderung beträgt maximal 30 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems, höchstens jedoch 45.000 Euro.
- Planungsleistungen für Photovoltaikanlagen über 100 kWp installierter Leistung werden einmalig mit einem Bonus von 2.500 Euro gefördert.
WICHTIG: Boni werden über die maximale Förderhöhe hinaus gewährt.
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?
- Alle benötigten Dokumente herunterladen
- Antrag ausfüllen und mit erforderlichen Unterlagen im Portal hochladen und einreichen.
Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?
- Sie installieren eine neue Photovoltaikanlage und in Verbindung mit einen Batteriespeicher.
- Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher haben ihren Standort in Baden-Württemberg
- Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung bis einschließlich 10 kWp
- Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher erfüllen die speziellen produktseitigen Fördervoraussetzungen gemäß Ziffer 3.6 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher.
- Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher müssen mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher wurden nicht vor dem 01.01.2021 bestellt und die PV-Anlage ist noch nicht an das Stromverteilnetz angeschlossen
Fazit
Mit einer eigenen Photovoltaikanlage senken Sie nicht nur enorm Ihre Stromkosten, sondern maximieren Sie auch Ihren Autarkiegrad. Dadurch profitieren Sie sofort und starten sicher und unabhängig in die Zukunft. Da die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken sind, die Strompreise hingegen enorm gestiegenen sind, wird sich Eigenverbrauch von PV-Strom mithilfe eines Stromspeichers weiterhin lohnen. Auch wenn in Ihrem Bundesland derzeit keine passenden Subventionen aktiv sind, rentiert sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Durch günstige Zinsen der KfW-Förderbank können Sie die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage zusätzlich reduzieren.