Stuttgart
(foerderrichtlinie-solaroffensive-fassung-31.08.2023.pdf)
Es werden maximal 50.000 Euro je Antrag sowie bei Anlagen ohne Volleinspeisung maximal 50 % der oben genannten förderfähigen Kosten bezuschusst. Zudem gelten folgende Höchstfördersätze in Abhängigkeit der installierten Photovoltaikleistung:
- 350 Euro/kWp bei Dachanlagen, die nicht über einer Dachbegrünung realisiert werden
- sowie 450 Euro/kWp bei Fassadenanlagen oder Dachanlagen, die über einer Dachbegrünung errichtet werden
- bei Anlagen mit Volleinspeisung maximal 100% der oben genannten förderfähigen Kosten sowie maximal 600 Euro/kWp bezuschusst.
Freiburg im Breisgau
- Stromspeicher 150 Euro pro kWh
Tübingen
(Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für EEG-Altanlagen (tuebingen.de))
- Zwischen 1 kWp bis einschließlich 5 kWp installierter Leistung pauschal 1.500 Euro
- Zwischen 6 kWp bis einschließlich 9 kWp installierter Leistung pauschal 2.250 Euro
- Bei einer Leistung ab 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro
Karlsruhe
Auch für die Installation von Photovoltaikanlagen sind Zuschüsse von bis zu 2.500 € vorgesehen.