Förderung in Nordrhein-Westfalen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt mit seinem neuen Förderprogramm die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Durch die Förderung soll der Ausbau der Photovoltaik und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Im Fokus steht die Kopplung von Ladepunkten mit Photovoltaik, die so einen größeren Beitrag zum Klimaschutz und zur Gewinnung günstiger Energie leisten soll. Die Co2-Emissionen sollen künftig noch drastischer reduziert werden.

Inhaltverzeichnis

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?

  • Natürliche Personen als Eigentümer: innen von Mietgebäuden mit mindestens vier Wohneinheiten
  • Natürliche Personen als freiberufliche Tätige und als Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften als Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit mindestens vier Wohneinheiten
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Wie hoch ist die Förderung?

 Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur:

Ladepunkte < 50 Kilowatt:

  • 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage
  • 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird.

Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt:

  • 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung (nur in Verbindung mit einem Grünstromvertrag)
  • 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Die Stromerzeugungsanlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens 0,2 Kilowatt je Kilowatt Ladeleistung aufweisen.

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Ladepunkte < 50 Kilowatt

  • 1.500 Euro je Ladepunkt mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt

Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt

  • 250 Euro pro Kilowatt
    Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?

Die Antragsstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich.

  1. Angebot einholen 
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und benötigte Unterlagen anhängen 
  3. PIN-CODE über den Button „PIN-Code anfordern“. Sie erhalten einen Pin-Code an Ihre angegebene E-Mail-Adresse
    (SPAM ORDNER CHECKEN)
    Jeder Pin-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Bestätigung der „wahrheitsgemäßen Angaben“.
  4. Sie erhalten eine Bestätigungsmail (SPAM ORDNER CHECKEN)
  5. Sobald die Prüfung Ihres Antrags positiv ausfällt, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
  6. Nun können Sie die Maßnahmen beauftragen
  7. Nach Durchführung der Maßnahme können Sie über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abrufen.
  8. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird Ihnen die Zuwendung überwiesen.

Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?

  • Um Fördermittel zu erhalten, die das Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Die Montage der Ladeinfrastruktur muss durch ein Fachunternehmen und unter Einhaltung der Ladesäulenverordnung erfolgen.
  • Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 bzw. 50 Kilowatt betragen.

Fazit

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage senken Sie enorm Ihre Stromkosten und leisten zudem aktiv einen Beitrag zur Energiewende. Neben den bundesweiten Förderungen und vergünstigte Zinsen können Sie auch von regionalen Subventionen profitieren, welche die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage deutlich reduzieren.

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