Für diesen Zuschuss können Sie derzeit keinen Antrag mehr stellen.
Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger
Nicht antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände
- Kirchen
Was wird gefördert?
Der Bund fördert gemeinsam mit der KfW-Förderbank den Erwerb Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr
Bankkonto überwiesen wird. Die Subvention beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.
Folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z.B. Beispiel Erdarbeiten)
- Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
- Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik
- Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?
Zuschuss beantragen
- Sie beantragen Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im KfW-Zuschussportal
- Wählen Sie das Produkt “Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude” (440)” aus.
- Beachten Sie bei der Antragstellung, dass die Anzahl der
Ladepunkte nach der Antragstellung im Zuschussportal nicht erhöht werden kann.
Vorhaben durchführen
- Nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen sowie die Identifizierung starten.
Zuschuss erhalten
- Für die Auszahlung Ihres Zuschusses bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die ordnungsgemäße
Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen
Leistungen Ihrer Fachunternehmen.
Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?
- Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen (Wallbox)
- Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektrofahrzeugen dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.
- Gefördert werden neue Ladestationen an bestehenden Wohngebäuden.
- Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
- Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation
- Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt (z.B. Photovoltaikanlage)