Top Steuerregelung für Solaranlagen auch in 2024

Aufgepasst, jetzt zuschlagen: Auch in 2024 entfällt die Mehrwertsteuer!

Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, fällt unter bestimmten Voraussetzungen bei Erwerb und Montage von Solarsystemen keine Mehrwert- sowie Einkommensteuer mehr an. Seit Januar 2023 wird damit der Kauf einer Photovoltaikanlage für Sie noch attraktiver gestaltet.

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 %

Seit dem Jahr 2023 fällt im Rahmen des Kaufs und der Installation von Solarsystemen keine Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer) mehr an. Grund dafür ist die Senkung des Steuersatzes auf 0 % zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland. Auf Lieferung, Erwerb und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Gesamtleistung sowie Stromspeichern gilt somit ein Nullsteuersatz. 

PV-Anlagen auch 2024 von Einkommensteuer befreit

Auch die Einkommensteuer im Zuge des Betriebs von Photovoltaikanlagen entfällt bei einer Maximalleistung von 30 Kilowatt bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Mehrfamilienhäuser bzw. gemischt genutzte Gebäude, welche Wohn- und Nutzflächen enthalten, sind bis zu einer Bruttonennleistung von 15 Kilowatt von der Verordnung betroffen. Werden mehrere Anlagen genutzt, gelten 100 Kilowatt als Obergrenze.

Darüber hinaus muss im Rahmen der Befreiung von der Einkommensteuer beispielsweise auch keine Einnahmen-Überschussrechnung mehr abgegeben werden.

Die Wandladestation bleibt steuerpflichtig

Die Beschaffung und Montage einer Wallbox wird in der Regelung nicht aufgeführt und bleibt demnach steuerpflichtig.

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