Wie erhalte ich die Steuer zurück?
Was muss ich beachten sobald ich umsatzsteuerpflichtig bin?
Sobald Sie sich dafür entscheiden sich umsatzpflichtig zu melden, kommen einige Pflichten auf Sie zu. Zu Ihren neuen Aufgaben zählen dann sowohl die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die jährliche Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Das ist nötig, da Sie künftig auch auf Ihren Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen müssen.
Sie müssen 24 Monate lang bis zum 10. jeden Monats Ihre Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht. Mit dieser Voranmeldung legen Sie dem Finanzamt die Differenz aus eingenommener und gezahlter Umsatzsteuer des jeweils vorangegangenen Monats offen. Nach zwei Jahren besteht die Option teilweise auf eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung umzusteigen. Die Erklärung muss in elektronischer Form über das Programm ELSTER beim Finanzamt eingereicht werden. Für einen leichteren Einstieg ist es sinnvoll einen Steuerberater zur Unterstützung aufzusuchen. Nachdem Sie die eben genannten Schritte durchlaufen sind, werden Sie vom Finanzamt automatisch als unternehmerisch tätig eingestuft. Die Nutzung Ihres selbst produzierten PV-Stroms zählt dann als Privatentnahme, was dich dazu verpflichtet auch diesen zu versteuern.
Fazit
Bevor Sie sich bei dem Kauf Ihrer Photovoltaikanlage für eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer entscheiden sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie sich damit auch mit einigen Pflichten vertraut machen müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich eine Steuerrückerstattung nicht lohnt.
Wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich zu Ihrem Solar Projekt und geben dir auch bezüglich der Rückerstattung Tipps.