Eine Photovoltaikanlage sollte idealerweise Gewinn erwirtschaften. Sobald jedoch das Ziel einer Tätigkeit ist, dauerhaft Gewinn zu erzielen, liegt per Definition eine unternehmerische Tätigkeit vor. Für den Betreiber der Photovoltaikanlage bedeutet dies natürlich einen gewissen Mehraufwand. Am einfachsten ist es, diese Angelegenheiten einem Steuerberater zu überlassen. Als erster Schritt sollte unbedingt dem Finanzamt die Installation der Photovoltaikanlage mitgeteilt werden. Außerdem sollte beim Ordnungsamt der Gemeinde nachgefragt werden, ob für die PV-Anlage eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

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