§1 Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
Die vorliegenden Vertragsbestimmungen gelten zwischen der eness GmbH, Frankenthaler Straße 20, 81539 München als Lizenzgeber (im Folgenden „Lizenzgeber“) und dem Nutzer des Energiemanagementsystems „daheim Intelligenz“ (im Folgenden „Lizenznehmer“). Sie bilden einen Nutzungsvertrag und regeln die Nutzung des Web-Dashboards sowie der mobilen Smartphone App (im Folgenden „Test-App“) auf Basis der daheim Intelligenz Steuerbox (im Folgenden die „Steuerbox“) gemäß dieser Endkunden-Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“). Geltungsbereich für die Nutzungsbedingungen ist Deutschland.
Die Nutzungsbedingungen dienen für die Nutzung innerhalb des Produkttest. Hierfür hat der Lizenznehmer den AGB zum Produkttest zugestimmt. Daraus folgt, dass mit Beendigung des Produkttests das Recht zur Nutzung der Test-App endet.
1. Steuerbox
Die Steuerbox erfasst Messwerte angeschlossener Geräte, zum Beispiel Wechselrichter, Batterie oder Wallbox, die der Kunde beim Lizenzgeber gekauft hat, und bereitet diese im Rahmen der Funktionalität der Test-App auf. Die zum Betrieb freigegebenen Geräten sind der jeweils aktuellen Kompatibilitätsliste zu entnehmen. Diese kann bei Bedarf über den Lizenzgeber angefordert werden. Im Rahmen des Produkttests wird geprüft, ob und inwieweit Kompatibilität der Test-App mit den eingebundenen Geräten besteht, weshalb für eine 100%-Kompatibilität keine Gewähr übernommen werden kann.
2. Test-App
Die Daten der Steuerbox werden in der App aufbereitet und angezeigt Die Funktionen erfordern eine aktive Internetverbindung. Die wesentlichen Komponenten bzw. Funktionen der App sind:
Monitoring | Live-Visualisierung der Energieflüsse der angeschlossenen Geräte sowie Darstellung des Gerätestatus. Darstellung von Stromkosten- und CO2 Einsparungen. |
Optimierung | Optimierung der Energieflüsse auf Basis von Verbrauchs-, Wetter und Gerätedaten. |
Lademodi | Auswahlmöglichkeit verschiedener Lademodi |
Geräte Priorisierung | Priorisierung der angeschlossenen Geräte |
Anlagen Fernwartung | Überprüfung der Gerätefunktionalitäten aus der Ferne und Kontaktaufnahme bei Problemen und Störungen. |
§2 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zu Nutzung der Test-App kommt mit erfolgreicher Registrierung und Akzeptierung der Nutzungsbedingungen in Kraft. Bei der Installation wird Lizenznehmer durch den Lizenzgeber angeleitet. Die Installationsanweisung erhält der Lizenznehmer über ein Schaubild.
§3 Laufzeit
Das Recht zur Nutzung endet mit Ablauf des Testzeitraums. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
§4 Updates
- Der Lizenzgeber stellt Updates für die Test-App und die Firmware der daheim Intelligenz Steuerbox (im Folgenden „Updates“) zur Installation zur Verfügung, um die Sicherheit der Test-App zu gewährleisten oder einer Änderung der Funktionen der Test-App Rechnung zu tragen und die Test-App der fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen. Dabei kann der Lizenzgeber nach seinem Ermessen den Funktionsumfang der Test-App ohne besondere Ankündigung anpassen. Funktionalitäten können umfangreich angepasst werden, da es sich um einen Produkttest handelt. Der Lizenzgeber kündigt dem Lizenznehmer derartige Anpassungen möglichst vorher an. Der Lizenznehmer verpflichtet sich Updates unverzüglich zu installieren. Die Nutzung der Test-App in all ihren Funktionen setzt stets die Installation des neuesten Updates voraus. Werden Updates von dem Lizenznehmer auch nicht nach einer Erinnerung in der Test-App und an die Emailadresse des Lizenznehmers installiert, kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung außerordentlich fristlos kündigen und den zugehörigen Nutzer-Account löschen.
- Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Zurverfügungstellung von Updates, es sei denn es handelt sich um sicherheitsrelevante Updates.
- Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber immer nur den aktuellen Stand der Test-App pflegt. Mit Ablauf der Mangelhaftung aus dem Vertrag über den Erwerb einer daheim Intelligenz Steuerbox bleibt für den Lizenzgeber das Recht vorbehalten, die Test-App einzustellen und diese Vereinbarung zu kündigen. Mit Fertigstellung der mit der Energiemanagement Lösung verbundenen Test-App, ist der Lizenzgeber berechtigt die Test-App jederzeit einzustellen.
§5 Einräumung von Nutzungsrechten, Verfügbarkeit
- Mit der erfolgreichen Registrierung räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer (siehe § 6 zur Registrierungspflicht) nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich beschränkte Nutzungsrechte für die Test-App ein. Die Nutzungsrechte werden eingeräumt zur Verwendung der Test-App gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu eigenen Zwecken im Zusammenhang mit einer daheim Intelligenz Steuerbox.
- Es ist dem Lizenznehmer untersagt die Test-App zu verändern oder zu dekompilieren (die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt
- Dem Lizenznehmer ist es untersagt die Steuerbox und die Test-App, einzeln oder gemeinsam, einen Dritten zur Verfügung zu stellen und sei es auch nur vorübergehend.
§6 Registrierung
- Für die ordnungsgemäße Nutzung der Test-App ist der Lizenznehmer verpflichtet, sich zu registrieren und einen Nutzer-Account anzulegen. Hierbei sind die richtigen und vollständigen Informationen über seine Identität, E-Mail-Adresse, ggf. Kundennummer und weitere Benutzerdaten wie Installationsort einzutragen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Darüber hinaus hat er den Lizenzgeber zu informieren, wenn er nicht mehr berechtigt ist, die angeschlossenen Geräte zu nutzen (z.B. bei Veräußerung des Hauses, in dem die Anlage betrieben wird, an einen neuen Eigentümer). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Lizenzgeber, den Lizenznehmer von der Nutzung der Test-App unverzüglich nach Kenntnis auszuschließen.
- Der Lizenzgeber kann einen Nutzer-Account sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Nutzer-Account unautorisiert verwendet wurde und/oder es unternommen oder versucht wird, von dem Nutzer-Account aus einen unautorisierten Zugang zu der Test-App oder den dahinter liegenden Systemen des Lizenzgebers zu erlangen („Hacking“). Der Lizenzgeber wird in einem solchen Fall den betreffenden Lizenznehmer über seine in dem Nutzer-Account hinterlegte E-Mail Adresse umgehend benachrichtigen und ihm den Zugang über das Anlegen eines neuen Nutzer-Accounts wieder ermöglichen, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, welche die Annahme nahe legen, dass der Lizenznehmer versucht hat, sich unautorisiert Zugang zu den Systemen des Lizenzgebers zu verschaffen.
§7 Mangelhaftung
- Die Konfiguration der Test-App wird von dem Lizenznehmer eigenverantwortlich, gemäß der aktuellen Begleitmaterialien der daheim Intelligenz Steuerbox, welche mit der Steuerbox mitgeliefert werden, vorgenommen. Soweit der Lizenznehmer Unternehmer ist, gilt für die Mangelhaftung auch § 377 HGB.
- Die über die Test-App zur Verfügung gestellten Funktionen sind frei von Sachmängeln. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass es sich um eine Test-App handelt.
- Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Papierausdrucke, Screenshots oder Fehlerbeschreibungen, zu unterstützen.
- Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Lizenzgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§8 Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen die Lizenzgeber (im
Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften Einstellung oder aus der Verwendung von Endgeräten, die nicht den Systemanforderungen genügen, entstanden sind.
- Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer ergänzend darauf hin, dass durch die Nutzung der Test-App Verbindungsentgelte je nach Vereinbarung des Lizenznehmers mit seinem Telekommunikationsanbieters anfallen können. Diese hat der Lizenznehmer gesondert zu bezahlen.
§9 Schlussbestimmungen
- Bei unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen treten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Fehlen geeignete Vorschriften und führt eine ersatzlose Streichung der entsprechenden Bestimmungen zu keiner interessengerechten Lösung, findet eine ergänzende Vertragsauslegung nach den Regeln der Rechtsprechung statt.
- Die Nutzungsbedingungen können nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers in für den Lizenznehmer zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden. In diesem Fall werden registrierte Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die vom Lizenznehmer gepflegte E-Mail Adresse oder über den Informationsdienst für das Produkt) informiert. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen gelten, sofern der Lizenznehmer nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem der Lizenzgeber ihn auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Lizenznehmer, kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§10 Streitbeilegungsverfahren
Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht teilt der Lizenzgeber für Verbraucher mit, dass er nicht bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (sogenannte OS-Plattform) ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen, insofern dieser Vertrag online abgeschlossen wurde.
§11 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (eness GmbH, Frankenthaler Straße 20, 81539 München, Tel.: 089 588010540, kundenservice@daheim-solar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Sie so stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre. Die Ihnen übermittelte Hardware ist unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden bzw. uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Hardware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Die Rücksendung ist kostenfrei. Für einen etwaigen Wertverlust der Hardware müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.