Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, stellt der Bund Ihnen Zuschüsse und Vergünstigungen zur Verfügung. Zu diesen zählen nicht nur die Einspeisevergütung für nicht verbrauchten Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie können auch bis zu 100% der gezahlten Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Damit wird der Kauf einer Photovoltaikanlage für Sie noch attraktiver gestaltet.
Für die Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage stehen Ihnen verschiedene Förderungen von Bund und Ländern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis hin zu Zuschüssen von Energieversorgern reichen. Hier haben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Photovoltaik-Förderung zusammengestellt.
Wir begleiten Sie nicht nur bis zu Ihrer Angebotsannahme, sondern beraten Sie auch gerne zu Ihrer persönlichen Förderung. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten der Förderung – die Investitionsförderung für die Anschaffung Ihrer Photovoltaik-Anlage und die EEG „betriebliche“ Förderung in Form der Einspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Als Einspeisevergütung wird der Betrag bezeichnet, den die Netzbetreiber Ihnen als Betreiber einer Photovoltaikanlage zahlen, wenn Sie Ihren überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung verändert sich kontinuierlich und dient als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus.
Die Einspeisevergütung wird Ihnen als fester Vergütungssatz, abhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Ihre aktuelle Einspeisevergütung finden sie bei der Bundesnetzagentur.
Die Höhe der Vergütung ist abhängig von dem Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme. Wurde Ihre Photovoltaikanlage bis August 2019 in Betrieb genommen, erhalten Sie als Betreiber bis August 2039 eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,48 ct/kWh. Seit April 2021 betrug dieser Satz nur noch 7,81 ct/kWh. Eine möglichst frühe Inbetriebnahme macht sich für Sie also bezahlt.
Das bundesweite Programm zur Photovoltaikförderung wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Um Ihre PV-Anlage durch die KfW fördern zu lassen, muss Ihre Anlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung Ihres Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ihr Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für private Wohnhäuser trifft dies allerdings grundsätzlich zu.
Alle Förderprogramme der KfW richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Mit der Bank können Sie Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbaren. Die genauen Konditionen orientieren sich an Ihrer Bonität und Ihren Sicherheiten, für deren Ermittlung die Hausbank zuständig ist. Mit dieser wird der eigentliche Kreditvertrag abgeschlossen.
Allerdings werden Finanzierungen Ihrer Photovoltaikanlage nicht nur von der KfW Bank angeboten. Kreditinstitute wie z.B. die Umweltbank oder die Hausbank, etc. können konsultiert werden.
Der Bund fördert außerdem den Kauf privater Wallboxen mit zunächst 200 Millionen Euro. Beantragen können Sie Ihren Zuschuss von je 900 Euro pro Ladepunkt ab dem 24. November 2020 bei der KfW-Bank. Neben der Ladestation selbst sind alle mit der Installation verbundenen notwendigen Arbeiten förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Der Antrag bei der KfW ist vor Bestellung der Ladestation zu stellen. Die Fördersumme wird nach Einreichung der Rechnungen für Kauf und Installation ausgezahlt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer beim Kauf Ihrer Solaranlage und eines Stromspeichers ist zwar keine Förderung im herkömmlichen Sinne, sollte jedoch in diesem Zusammenhang betrachtet werden. Beim Kauf einer Solaranlage ist es Ihnen nämlich möglich, die von Ihnen geleistete Mehrwertsteuer vom Finanzamt zu 100% zurückerstattet zu bekommen.
Denn wer Solarstrom erzeugt und in das Netz einspeisen möchte, übt eine unternehmerische Tätigkeit aus. Auch der Verbrauch des selbst erzeugten Stroms (Eigenverbrauch) wirft steuerrechtliche Fragen auf.
Wir möchten Ihnen daher einige, allgemeine Hinweise für Ihre Steuererklärung geben. Mit der richtigen Strategie kann eine Photovoltaikanlage erheblich zur Steuerersparnis beitragen.
Weitere Details finden Sie auf der Website des Finanzamts in Ihrer Region oder in unserem Steuerleitfaden.
Bereits zum Ende des Jahres 2020 hat der Bundestag die eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Die am 17. Dezember…
In Berlin erfolgt die Förderung von netzdienlichen Stromspeichern mit 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Leistungskapazität. Der Speicher muss mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage kombiniert werden. Die Förderung wird bis zu der Höhe gewährt, wie das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert. Das heißt, dass auch größere Speicher anteilig gefördert werden können. Von dem Mindestinstallationsverhältnis kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität/ein E-Auto genutzt wird.
Das Programm ist eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030.
Aufgrund des großen Interesses an dem Programm EnergiespeicherPlus sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor Programmende ausgeschöpft. Daher ist die Antragstellung derzeit nicht möglich. Es wird angestrebt, das Programm fortzuführen, wenn Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.
Auf Grund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel aktuell erschöpft.
In Bayern erfolgt die Förderung von Photovoltaik-Stromspeichern im Rahmen des 10.000 Häuser-Programms.
Mit dem PV-SpeicherBonus sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Insgesamt soll durch das Programm der dezentrale Ausbau der Photovoltaik (PV)-Nutzung in Bayern vorangebracht werden. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Photovoltaikstroms kann mithilfe eines Batteriespeichers erhöht werden.
Den PV-Speicher Bonus können Sie als Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern beantragen. Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) ist eine Förderung zwischen 500 und 3.200 Euro möglich.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Investition in ein Stromspeichersystem für Solarstrom in Ihrem Eigenheim. Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom und damit die Entlastung des Stromnetzes.
Fördergegenstand ist die Beschaffung und die Installation eines Stromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie des zugehörigen (Hybrid-)Wechselrichters und die
Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings.
Zur Förderung können alle Ausgaben für die Beschaffung und Installation eines Stromspeichers mit zugehörigem Wechselrichter sowie für die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings beantragt werden.Leider können Sie für dieses Förderprogramm derzeit keine neuen Anträge stellen.
Niedersachsen fördert Ihre Investition in einen stationären Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage oder der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage. Wenn Sie in eine Batterie für selbst erzeugten Solarstrom investieren wollen und gleichzeitig eine neue PV-Anlage bauen oder eine bestehende erweitern, unterstützt Sie diese Förderung. Ziel der Maßnahmen ist, zu Investitionen in den Ausbau der Solarenergie in Verbindung mit hochwertigen Stromspeichern zu motivieren, die Solarenergie in Niedersachsen deutlich voranzubringen und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar zu machen.
Förderung eines Photovoltaik-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage.
Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % der Speicherkosten.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes hat seine Förderung Erneuerbarer Energien unter „progres.nrw“ gebündelt. Die Installation eines neuen stationären elektrischen Batteriespeichers wird in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage mit 100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität gefördert. Maximal werden 75.000 Euro je Gebäude und Standort gefördert.
Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage. Diese darf bei Antragstellung maximal drei Monate in Betrieb sein; ausschlaggebend ist das Datum der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister. Die Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in Kilowattstunden drei Mal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen sind einzuhalten. Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote zulässig.
Mit dem Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz werden Sie dabei unterstützt, Photovoltaikanlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar.
Durch einen Batteriespeicher steht Hausbesitzern und anderen Akteuren der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.
Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
Die Förderung verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.
Gefördert werden investive Vorhaben, die einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom dienen durch Stromspeicher. Einen zusätzlichen Bonus gibt es mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ihre Zuschusshöhe bei Stromspeichern beträgt 1.000 EUR + pro kWh Nutzkapazität 200 EUR (Leistungsbetrag). Ihre Zuschusshöhe bei Ladestationen beträgt Ladepunkt AC (Wechselstrom): 400 EUR pro Ladepunkt. Die Ladepunkte der Ladestation(en) müssen über eine Ladeleistung von mind. 4,0 Kilowatt (kW) je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) verfügen und nach Abschluss des Vorhabens mit dem Stromspeicher verknüpft werden.
Eine Neuantragstellung nach der Förderrichtlinie Speicher/2021 ist seit dem 30. Mai 2021 aufgrund aktuell ausgeschöpfter Haushaltsmittel für 2021 nicht mehr möglich.
Mit dem Förderprogramm des Landes Saarland werden die Installation und Nutzung von dezentralen, netzgekoppelten Stromspeichern gefördert. Dabei unterstützt das Saarland die Installation und Nutzung von dezentralen und stationären Batteriespeichersystemen sowie eine bessere Marktdurchdringung solcher Systeme, die ohne eine zusätzliche Förderung mittelfristig nicht wirtschaftlich wären. Ziel ist es, den Autarkiegrad durch Verwendung von Stromspeichern zu steigern, CO2-arme Stromquellen optimal auszunutzen und eine geringe Belastung des Stromnetzes durch zentrale Stromerzeugung bzw. Verbrauchsspitzen zu erreichen.
Da das Programm aktuell ausgelaufen ist, können Sie für dieses Förderprogramm derzeit keine neuen Anträge stellen. Das Saarland förderte die Installation und Nutzung von stationären Stromspeichern mit einer Speicherkapazität zwischen drei und 30 Kilowattstunden (kWh). Obwohl die Richtlinie erst am 15. Oktober 2020 außer Kraft treten sollte, musste das Programm aufgrund der großen Nachfrage frühzeitig beendet werden. Zurzeit gibt es daher keine Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher im Saarland.
Förderung von Stromspeichern für Photovoltaik-Dachanlagen. Schritt für Schritt will das Land die Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien schaffen. Bei Photovoltaik hat Sachsen-Anhalt noch ganz viel Potential. Haus- und Wohnungsbesitzer werden beispielsweise bei der dezentralen Energieerzeugung und Energiespeicherung unterstützt. So wird die Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage für Dächer mit bis zu 5.000 EURO gefördert.
Nach aktuellem Stand, werden durch das Förderprogramm bis Ende 2021 voraussichtlich etwa 430 Energiespeicher mit einer Gesamtkapazität von über 3.000 kWh und ebenso viele Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 3.700 kWp errichtet worden sein. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro je Vorhaben. Wer zusätzlich einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt (KW) installiert, erhält einen einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro.
Das Bundesland unterstützt Sie im Rahmen seines Klimaschutzprogramms bei Ihrem Kauf eines Batteriespeichers. In kurzer Zeit haben mehr als 1.100 engagierte Bürger einen Förderantrag gestellt. Dies bedeutet, dass nicht nur 1.100 neue Stromerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und 1.100 neue Batteriespeicher demnächst in Betrieb gehen werden, sondern leider auch, dass das Förderbudget nun vollständig verbraucht ist.
Über das Förder-Programm „Solar Invest“ werden in Thüringen Batteriespeicher und sonstige Speicher für bestehende PV-Anlagen gefördert. Anlagen bis 10 kWp erhalten 900 Euro pro kWp und 300 Euro pro kWh Speicherkapazität. Bei einer Leistung von mehr als 10 kWp können Anlagen bis 25 % gefördert werden. Aufgrund des hohen Interesses am Programm sind die zur Verfügung stehenden Mittel mit den jetzt vorliegenden Anträgen ausgeschöpft.
Sicherlich können Sie auch von regionalen und städtischen Förderprogrammen profitieren. Die Programme zur Photovoltaik-Förderung ändern sich allerdings häufig, deshalb empfiehlt es sich regelmäßig einen Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu werfen.
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