1. Der Kunde besitzt mindestens zwei Zähler, welche auf seinen Namen angemeldet sind und seinen Stromverbrauch betreffen.
2. Leistungen von stromintensiven Verbrauchern je Zähler sind bekannt (max. 30 kW auf einem Zähler möglich).
3. Sollte 1. und 2. zutreffen, kann die Zählerzusammenlegung durchgeführt werden.
+ Gesamter Hausverbrauch kann mit Strom aus der Photovoltaikanlage (inkl. Stromspeicher) bedient werden.
+ Der Kunde spart sich die Zählermiete des zweiten Zählers (Z2).
+ Bei einer Notstromfunktion eines Stromspeichersystems kann ebenfalls der gesamte Hausverbrauch bedient werden (Vorsicht: Eigenheiten je Notstromfunktion sind zu beachten).
– Eine Zählerzusammenlegung ist nur bis zu einer max. Gesamtleistung von 30 kW möglich (wird dieser Wert überschritten, fallen i. d. R. wesentlich höhere Kosten von 3.000 bis 5.000 € an, da ein Messwandlerschrank verbaut werden muss).
– Die Lebensdauer des Stromspeichers sinkt potentiell, da die Batterie durch Spitzenlastverbraucher mehrfach unvollständige Ladezyklen durchläuft.
– Es können keine Zähler von Mietern oder Zähler, die nicht auf den Namen des Kunden angemeldet sind (gewerbliche Zähler), zusammengelegt werden (!).
– Es können max. 4 Zähler zusammengelegt werden.
1. Der produzierte Strom der PV-Anlage bedient den Strombedarf für den Haushalt.
2. Danach wird der überschüssige Strom in den Speicher eingelagert.
3. Weiterer überschüssige PV-Strom deckt den Verbrauch der Wärmepumpe ab.
4. Wird weiterhin Strom produziert, wird dieser ins Netz eingespeist.
+Wärmepumpe kann mit PV-Überschuss-Strom beliefert werden.
+Bei günstigem WP-Tarif (ca. unter 22 ct/kWh) sinnvoll.
+Der Kunde kann seinen HT-NT-Tarif behalten. [abhängig vom Netzbetreiber]
+ Strom aus dem Speicher kann für die WP genutzt werden. Wird nur empfohlen wenn der Kunde seinen Hausverbrauch selbst kennt.
-Messkonzept wird nicht beim jedem Netzbetreiber umgesetzt.
-Zählermiete für zwei Zähler und FRE muss gezahlt werden.
-WP-Tarif erst ab WP Verbrauch von ca. > 3.000 kWh rentabel.
-Umsetzung verursacht höhere Montagekosten.
-Wenn komplette Abschaltzeiten vom Netzbetreiber für die WP vorgegeben sind, kann der überschüssige PV-Strom in dieser Zeit nicht genutzt werden.
-Durch Abschaltzeiten der WP ist der Wirkungsgrad der WP geringer, da nachts kältere Außenluft.
-Strom aus Speicher kann für WP nicht genutzt werden (!) – nur durch kostenintensive Zusatzkomponenten möglich (Preis ca. 700 € netto). Wird nur empfohlen wenn der Kunde seinen Hausverbrauch sehr kennt.
-WP kann nicht in Notstromfunktion eingebunden werden (!).
1. Der produzierte Strom wird im Haushalt des Kunden verbraucht.
2. Überschüssiger Strom wird in den Speicher eingespeist.
3. Restlicher PV-Strom wird an den Mieter / Familienmitglieder übergeben.
4. Jeder weitere produzierte Strom wird ins Netz eingespeist.
+ Falls vorhanden kann der Allgemeinstromzähler (Außenbeleuchtung, Flurlicht, Kellerlicht, Garagenlicht, etc.) zusätzlich mit dem Zähler des Kunden zusammengelegt werden bzw. durch digitalen Hutschienenzähler ersetzt werden.
+ Mieter kann mit dem Strom aus der PV und dem Speicher versorgt werden.
– Komplexes Messkonzept und längere Bearbeitungszeiten beim Anschlussnetzbetreiber
– Kunde muss für den eigenproduzierten Strom der vom Mieter verbraucht wird EEG-Umlage bezahlen.
– Kunde muss sich zusätzlich selbstständig mit dem Übertragungsnetzbetreiber in Verbindung setzten und die Belieferung Dritter anmelden.
– Strom aus Speicher für den Mieter nutzen (Preis ca. 700 € netto) – nur durch kostenintensive Zusatzkomponenten möglich.
– Mieter kann nicht in Notstromfunktion eingebunden werden.
– Keine Zählerzusammenlegung von Kunden und Mieter möglich.
– Mieterstrommodell/ Belieferung Dritter gesetzlich geregelt nach EEG 2021 §60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen
1. Sobald im Haus zwei separate Wohneinheiten (zwei Wohnungen) bestehen und diese beiden mit PV-Strom versorgt werden sollen (Kellerräume, Allgemeinlicht, Außenbeleuchtung, Garagenbeleuchtung, etc. ausgenommen).
2. Der Kunde wohnt im Haus und möchte seinen Mieter / Familienmitglieder mit PV-Überschussstrom versorgen.
3. Der Kunde hat zwei Zähler (privat und gewerblich) und möchte mit der PV-Anlage beide Zähler versorgen.
4. Der Kunde wohnt nicht selbst im Haus und möchte auf seine Immobilie eine PV-Anlage bauen und den Strom den Mietern zur Verfügung stellen.
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