Kaskadenschaltung Neu
Erstellt am 07. Juli 2023
Von Anna Müller

PV: Verbrauchertypen und Zählerzusammenlegung

Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Verbrauchertypen, die Zählerzusammenlegung und wie dies reibungslos funktioniert.

Stromintensive Verbrauchertypen

Notwendige Daten sowie technischer Hintergrund

Es gibt viele verschiedene Geräte, die mit einer Photovoltaikanlage und dem daraus gewonnenen Solarstrom mitversorgt werden können.

Typen

  • Wärmepumpe
  • Durchlauferhitzer
  • Elektrischer Warmwasser-Boiler
  • Poolpumpen
  • Fußbodenheizung
  • Gastronomie Kühltheken
  • Sauna
  • Wallbox

 

Notwendige Daten

  • Bei einem Stromverbrauch ab ca. 10.000 kWh, ist eine genaue Prüfung der stromintensiven Verbraucher notwendig (!).
  • Elektrischer Leistungsbezug des Verbrauchers in kW
  • Bild vom Typenschild des Verbrauchers
  • Bild des Zählers inkl. Zählernummer auf den der Verbraucher angeschlossen ist
  • Bild der Absicherung unterhalb des Zählers

 

Technischer Hintergrund

  • Absicherung des Bestandzählers (Ferraris Zähler) liegt bei 100 A
  • Digitale Stromzähler haben eine Absicherung von max. 63 A
  • Max. Last pro Zähler ca. 30 kW (Haushalt ca. 8 kW – 14 kW)
  • Leistungen der stromintensiven Verbraucher auf einem Zähler werden zusammen addiert

 

 

Abbildung: Drehstromzähler Analog, Drehstromzähler Digital, Zweirichtungszähler

Zählerzusammenlegung

Daten, Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile

 

 

Technische Voraussetzungen für die Umsetzung der Zählerzusammenlegung

  • Zusammenzulegende Zähler müssen (!) auf den Kunden angemeldet sein.
  • Max. Gesamtleistung von 30 kW nach Zusammenlegung darf nicht überschritten werden.

 

Voraussetzungen

  1. Der Kunde besitzt mindestens zwei Zähler, welche auf seinen Namen angemeldet sind und seinen Stromverbrauch betreffen.
  2. Leistungen von stromintensiven Verbrauchern je Zähler sind bekannt (max. 30 kW auf einem Zähler möglich).
  3. Sollte 1. und 2. zutreffen, kann die Zählerzusammenlegung durchgeführt werden.

 

Vor- und Nachteile

+ Gesamter Hausverbrauch kann mit Strom aus der Photovoltaikanlage (inkl. Stromspeicher) bedient werden.

+ Kunden und Kundinnen sparen sich die Zählermiete des zweiten Zählers (Z2).

+ Bei einer Notstromfunktion eines Stromspeichersystems kann ebenfalls der gesamte Hausverbrauch bedient werden (Vorsicht: Eigenheiten je Notstromfunktion sind zu beachten).

 

 Eine Zählerzusammenlegung ist nur bis zu einer max. Gesamtleistung von 30 kW möglich (wird dieser Wert überschritten, fallen i. d. R. wesentlich höhere Kosten von 3.000  bis 5.000 € an, da ein Messwandlerschrank verbaut werden muss).

 Die Lebensdauer des Stromspeichers sinkt potentiell, da die Batterie durch Spitzenlastverbraucher mehrfach unvollständige Ladezyklen durchläuft.

 Es können keine Zähler von Mietern oder Zähler, die nicht auf den Namen des Kunden / der Kundin angemeldet sind (gewerbliche Zähler), zusammengelegt werden (!).

 Es können max. 4 Zähler zusammengelegt werden.