Förderung im Saarland

Das Bundesland Saarland möchte mit der Stromspeicher-Förderung sowohl die Installation als auch die Nutzung von dezentralen und stationären Speichersystemen fördern. Durch das Förder-Programm soll der Ausbau der Photovoltaik im Saarland vorangetrieben und der Autarkiegrad gesichert werden.

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen einschließlich Vereine, Kommunen und Stadtwerke

 

Was wird gefördert?

  • Das Saarland fördert die Installation und Nutzung von dezentralen und stationären Batteriespeichersystemen.
  • Förderfähige Speichersysteme müssen eine Speicherkapazität von mindestens 3 Kilowattstunden (kWh) besitzen.

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?

  • Anträge müssen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes eingereicht werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Grundförderung

  • Gelingt Ihnen ein nachweisbarer Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent, beträgt die Grundförderung bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bonusförderung

  • Bei Erreichen eines nachweisbaren und technisch umsetzbaren und messtechnisch nachgewiesenen Autarkiegrad von mind. 60 Prozent stehen Ihnen zusätzliche Bonusanreize zu.
  • Der Erhalt der Grundförderung gilt aber als Voraussetzung für die Bonuszahlung.
  • Wird im ersten Halbjahr ein Autarkiegrad von 60 Prozent erreicht, beträgt die Bonuszahlung “Bonus60” on top zur Grundförderung bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtförderung steigt so auf 45 Prozent.
    (Grundförderung 35 Prozent + Bonusförderung 10 Prozent).
  • Bei 68 Prozent erreichten Autarkiegrad zum Halbjahr steigt die Bonuszahlung mit “Bonus68” auf 20 Prozent. Die Gesamtförderung steigt dadurch auf 55 Prozent.
    (Grundförderung 35 Prozent + Bonusförderung 20 Prozent).
  • Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro.
  • Diese Förderung ist mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar.

 

Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?

  • Um Fördergelder zu erhalten, muss das Vorhaben im Saarland realisiert werden.
  • Die Photovoltaikanlage ist nur dann förderfähig, wenn sie neu errichtet wird.
  • Eine nachträgliche Förderung von bereits vorhandenen Batteriespeichersystemen ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Das gesamte Photovoltaiksystem muss netzgekoppelt betrieben werden.
  • Die PV-Anlage und der Speicher müssen durch ein Fachunternehmen in Betrieb genommen und bestätigt werden.
  • Pro Gebäude ist nur ein Speichersystem förderfähig.
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Fazit

Es gibt viele Aspekte, die für eine Investition in eine eigene Photovoltaikanlage sprechen. Vor allem die stetig steigenden Strompreise konfrontieren sowohl private Haushalte als auch die Wirtschaft mit dem Thema Energiekrise. Trotz abgelaufenem Förderprogramm kann die Kombination aus einer PV-Anlage und einem Stromspeicher sehr attraktiv sein. Da die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in den vergangenen Jahren gesunken, die Strompreise hingegen enorm gestiegen sind, wird sich ein hoher Eigenverbrauch von PV-Strom mithilfe eines Stromspeichers weiterhin lohnen. Werden Sie unabhängig und reduzieren Sie Ihre Stromrechnung auf ein Minimum. Wir von daheim Solar möchten allen Menschen die Chance auf Autarkie bieten. Um diesem Ziel näher zu kommen und möglichst viele Menschen in Ihrem Vorhaben grünen und günstigen Strom zu beziehen zu unterstützen, bieten wir unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles und unverbindliches Angebot.