Neue Steuerregelung für Solaranlagen ab 1. Januar 2023

Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, fällt unter bestimmten Voraussetzungen bei Erwerb und Montage von Solarsystemen keine Umsatz- sowie Einkommensteuer mehr an. Ab 1. Januar 2023 wird damit der Kauf einer Photovoltaikanlage für Sie noch attraktiver gestaltet.

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 %

Ab dem 1. Januar 2023 fällt im Rahmen des Kaufs und der Installation von Solarsystemen keine Umsatzsteuer mehr an. Grund dafür ist die Senkung des Steuersatzes auf 0 % zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland, welche im November 2022 vom Bundestag beschlossen wurde. Auf Lieferung, Erwerb und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Gesamtleistung sowie Stromspeichern gilt somit ein Nullsteuersatz. Da Anlagenbetreibende nicht mehr mit einer Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) belastet werden, können diese direkt in die Kleinunternehmerregelung gehen – ohne wirtschaftliche Einbußen. Sie werden damit deutlich von Bürokratieaufwand und zusätzlichen Kosten entlastet.

PV-Anlagen auch von Einkommensteuer befreit

Auch die Einkommensteuer im Zuge des Betriebs von Photovoltaikanlagen entfällt bei einer Maximalleistung von 30 Kilowatt bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Mehrfamilienhäuser bzw. gemischt genutzte Gebäude, welche Wohn- und Nutzflächen enthalten, sind bis zu einer Bruttonennleistung von 15 Kilowatt von der Verordnung betroffen. Werden mehrere Anlagen genutzt, gelten 100 Kilowatt als Obergrenze.

Darüber hinaus muss im Rahmen der Befreiung von der Einkommensteuer beispielsweise auch keine Einnahmen-Überschussrechnung mehr abgegeben werden.

Die Wandladestation bleibt steuerpflichtig

Die Beschaffung und Montage einer Wallbox wird in der neuen Regelung nicht aufgeführt und bleibt demnach steuerpflichtig. Weiterhin bleibt die Umsatzsteuer für Anlagen bestehen, die vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden.