Umsatzsteuer-Erstattung
Die Erstattung der Umsatzsteuer beim Kauf Ihrer Solaranlage und eines Stromspeichers ist zwar keine Förderung im herkömmlichen Sinne, sollte jedoch in diesem Zusammenhang auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Beim Kauf einer Solaranlage ist es möglich, die von Ihnen geleistete Mehrwertsteuer vom Finanzamt zu 100 Prozent zurückerstattet zu bekommen. Wer Solarstrom erzeugt und in das Netz einspeisen möchte, übt eine unternehmerische Tätigkeit aus, selbst als Privatperson des erzeugten PV-Stroms. Sie können sich beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig melden und erhalten so die komplette Mehrwertsteuer für den Kauf der Solaranlage und des Stromspeichers vom Finanzamt zurück.