Umsatzsteuer-Erstattung

Die Erstattung der Umsatzsteuer beim Kauf Ihrer Solaranlage und eines Stromspeichers ist zwar keine Förderung im herkömmlichen Sinne, sollte jedoch in diesem Zusammenhang auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Beim Kauf einer Solaranlage ist es möglich, die von Ihnen geleistete Mehrwertsteuer vom Finanzamt zu 100 Prozent zurückerstattet zu bekommen. Wer Solarstrom erzeugt und in das Netz einspeisen möchte, übt eine unternehmerische Tätigkeit aus, selbst als Privatperson des erzeugten PV-Stroms. Sie können sich beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig melden und erhalten so die komplette Mehrwertsteuer für den Kauf der Solaranlage und des Stromspeichers vom Finanzamt zurück.

Wie erhalte ich die Steuer zurück?

Als Solaranlagen-Betreiber*in haben Sie die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer abzuführen und so die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Sobald Sie sich beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig melden, erhalten Sie die komplett gezahlte Mehrwertsteuer für den Kauf der PV-Anlage und des Stromspeichers bei der ersten Steuererklärung vom Finanzamt zurück. Beim Kauf der Anlage zahlen Sie die Vorsteuer in Höhe von 19 % und das Finanzamt erstattet Ihnen den gezahlten Betrag mit der ersten Umsatzsteuererklärung zurück. Der Stromspeicher kann nur von der Steuer abgesetzt werden, sofern er gleichzeitig in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage installiert wird. Eine spätere Nachrüstung oder Erweiterung ist nicht möglich.

Was muss ich beachten, sobald ich umsatzsteuerpflichtig bin?

Sobald Sie sich dafür entscheiden sich umsatzpflichtig zu melden, kommen einige Pflichten auf Sie zu. Zu Ihren neuen Aufgaben zählen dann sowohl die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die jährliche Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Das ist nötig, da Sie künftig auch auf Ihren Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen müssen.

 

Sie müssen 24 Monate lang bis zum 10. jeden Monats Ihre Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Mit dieser Voranmeldung legen Sie dem Finanzamt die Differenz aus eingenommener und gezahlter Umsatzsteuer des jeweils vorangegangenen Monats offen. Nach zwei Jahren besteht die Option teilweise auf eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung umzusteigen. Die Erklärung muss in elektronischer Form über das Programm ELSTER beim Finanzamt eingereicht werden. Für einen leichteren Einstieg ist es sinnvoll einen Steuerberater zur Unterstützung aufzusuchen. Nachdem Sie die eben genannten Schritte durchlaufen haben, werden Sie vom Finanzamt automatisch als unternehmerisch tätig eingestuft.  Die Nutzung Ihres selbst produzierten PV-Stroms zählt dann als Privatentnahme, was Sie dazu verpflichtet auch diesen zu versteuern.

Fazit

Bevor Sie sich bei dem Kauf Ihrer Photovoltaikanlage für eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer entscheiden, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie sich damit auch mit einigen Pflichten vertraut machen müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich eine Steuerrückerstattung nicht lohnt.
Wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich zu Ihrem Solar Projekt und geben auch bezüglich der Rückerstattung Tipps.