NRW hat Denkmalschutz für Photovoltaik überarbeitet

Die Landesregierung will das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen so anpassen, dass die Verbreitung von PV-Anlagen und alternativen erneuerbaren Energien auf Denkmal Geschützen Gebäuden fortan deutlich einfacher realisierbar sein wird. Nach Anpassung des Gesetzes will das Bundesland NRW den Denkmalschutz für Photovoltaik öffnen. Laut Paragraf 9 des neuen Landesdenkmalschutzgesetzes heißt es „Bei der Entscheidung [für die Veränderung eines Baudenkmals] sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“

In Deutschland stehen zwei bis drei Prozent aller Gebäude unter Denkmalschutz

Trotz der Gesetzesänderung sei dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) bewusst, dass dieser Paragraf keine Ermächtigung zur willkürlichen Bebauung sämtlicher Denkmäler sei. Vielmehr sei es ein deutlicher Fortschritt in Richtung Energiewende. Den zuständigen Behörden ist es nun nicht mehr möglich, Anträge auf PV-Anlagen auf Denkmal Geschützen Gebäuden kategorisch abzuweisen.

Zwei bis drei Prozent der bundesweiten Gebäude stehen unter Denkmalschutz, was erst mal nach nicht besonders viel klingt. Blickt man jedoch auf die lokalen Umstände, sieht das völlig anders aus.
Laut LEE können in Köln auf etwa 60 Prozent der Dächer von Schulen keine Photovoltaikanlage montiert werden, da es sich um Denkmal Geschütze Gebäude handelt. Gänzlich fatal, denn gerade Schuldächer sind für die Montage von Solarmodulen gut geeignet.

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