
In Deutschland stehen zwei bis drei Prozent aller Gebäude unter Denkmalschutz
Trotz der Gesetzesänderung sei dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) bewusst, dass dieser Paragraf keine Ermächtigung zur willkürlichen Bebauung sämtlicher Denkmäler sei. Vielmehr sei es ein deutlicher Fortschritt in Richtung Energiewende. Den zuständigen Behörden ist es nun nicht mehr möglich, Anträge auf PV-Anlagen auf Denkmal Geschützen Gebäuden kategorisch abzuweisen.
Zwei bis drei Prozent der bundesweiten Gebäude stehen unter Denkmalschutz, was erst mal nach nicht besonders viel klingt. Blickt man jedoch auf die lokalen Umstände, sieht das völlig anders aus.
Laut LEE können in Köln auf etwa 60 Prozent der Dächer von Schulen keine Photovoltaikanlage montiert werden, da es sich um Denkmal Geschütze Gebäude handelt. Gänzlich fatal, denn gerade Schuldächer sind für die Montage von Solarmodulen gut geeignet.