Jetzt sichern und sparen

Solar-Förderung 2024.

Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten sparen.

Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, stellt der Bund Ihnen Zuschüsse und Vergünstigungen zur Verfügung. 

Zu diesen zählen nicht nur die Einspeisevergütung für nicht verbrauchten Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie zahlen auch keine Mehrwertsteuer mehr! Damit wird der Kauf einer Photovoltaikanlage für Sie noch attraktiver gestaltet.

Bundesweite Förderungen im Überblick.

Unabhängig von Ihrem Wohnort, machen diese Förderprogramme Ihre Entscheidung für eine PV-Anlage noch einfacher:

Förderung Beschreibung
Staatliche EEG-Einspeisevergütung Durch das EEG erhalten Sie die Option, Ihren PV-Strom gegen eine festgesetzte Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Steuersenkungen Seit dem Jahr 2023 fällt beim Kaufs und der Installation von Solarsystemen unter anderem keine Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) mehr an.
KfW-Förderungen Die KfW-Bank fördert mit Zuschüssen und Krediten den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.
Solarkredite Finanzieren Sie Ihre Solaranlage mit einem Solarkredit und bleiben Sie flexibel.
Batterie- und Speicherförderungen Das wachsende Interesse an Stromspeichern wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
Mietmodell von daheim Solar Sie haben bei uns die Wahl: Solaranlage kaufen oder mieten.

Die staatliche EEG-Einspeisevergütung.

Die EEG-Einspeisevergütung, reguliert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), stellt einen festen Vergütungssatz dar, der je nach Inbetriebnahmedatum für Photovoltaikanlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt und jedes Jahr neu angepasst wird. Diese staatlich garantierte Vergütung variiert in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme und fungiert als Mittel zur politischen Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik.

 

Die Höhe der Vergütung bleibt über die gesamte Laufzeit gleich und basiert auf dem Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Da die Einspeisevergütung jedes Jahr gesenkt wird, ist es sinnvoll, die Anlage frühzeitig zu installieren, um langfristig von einem hohen Vergütungssatz zu profitieren.

 

Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit Zulassung bis 31. Januar 2024:

  • 8,20 Cent/kWh für 10 kWp-Anlagen
  • 7,10 Cent/kWh für 10-40 kWp-Anlagen
  • 5,80 Cent/kWh ab 40 kWp-Anlagen

 

Einspeisevergütung für 10 kWp PV-Anlagen mit Zulassung ab jetzt:

  • 8,11 Cent/kWh bis 31. Juli 2024
  • 8,03 Cent/kWh ab 1. August 2024
  • 7,94 Cent/kWh ab 1. Februar 2025

 

Die KfW-Förderung 2024 (270).

Die Förderung der KfW-Bank bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Mit diesem Programm können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Windkraftanlagen und weitere nachhaltige Technologien erhalten.

  • Kreditbetrag: Bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Laufzeiten: Bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Zinssatz: Abhängig von der Laufzeit und Bonität, zinsgünstige Konditionen
  • Tilgung: Flexible Tilgungsoptionen, einschließlich vorzeitiger Tilgung ohne Zusatzkosten

 

Für detaillierte Informationen besuchen Sie die KfW-Website.

Kfw 270 foerderung

Steuersenkungen für Solaranlagen in 2024.

Auch in 2024 entfällt die Mehrwertsteuer

Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, fällt unter bestimmten Voraussetzungen bei Erwerb und Montage von Solarsystemen keine Mehrwert- sowie Einkommensteuer mehr an. Seit Januar 2023 wird damit der Kauf einer Photovoltaikanlage für Sie noch attraktiver gestaltet.

 

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 %

Seit dem Jahr 2023 fällt im Rahmen des Kaufs und der Installation von Solarsystemen keine Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer) mehr an. Grund dafür ist die Senkung des Steuersatzes auf 0 % zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland. Auf Lieferung, Erwerb und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Gesamtleistung sowie Stromspeichern gilt somit ein Nullsteuersatz. 

 

PV-Anlagen auch von Einkommensteuer befreit

Auch die Einkommensteuer im Zuge des Betriebs von Photovoltaikanlagen entfällt bei einer Maximalleistung von 30 Kilowatt bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Mehrfamilienhäuser bzw. gemischt genutzte Gebäude, welche Wohn- und Nutzflächen enthalten, sind bis zu einer Bruttonennleistung von 15 Kilowatt von der Verordnung betroffen. Werden mehrere Anlagen genutzt, gelten 100 Kilowatt als Obergrenze.

Darüber hinaus muss im Rahmen der Befreiung von der Einkommensteuer beispielsweise auch keine Einnahmen-Überschussrechnung mehr abgegeben werden.

Solar-Förderung in Ihrem Bundesland

Aktuelle regionale Förderprogramme.

PV-Anlage von daheim Solar mieten.

Sonnenstrom ohne Anschaffungskosten

Eine Förderung durch Land oder Kommune kommt für Sie nicht in Frage? Der Einstieg in die Photovoltaik ist trotzdem günstiger als Sie denken. Bei daheim Solar haben Sie die Möglichkeit, ohne Anschaffungskosten auf den eigenen Sonnenstrom umzusteigen. Darüber hinaus profitieren Sie vom Rundum-Sorglos-Service des daheim Solar Mietmodells.

  • Keinerlei Investitionskosten
  • Versicherung Ihres Solarsystems
  • Regelmäßige Wartung & Austausch defekter Teile

 

Sie zahlen lediglich eine festgesetzte Pachtrate, die unverändert bleibt. Nach dem Ablauf der 18-jährigen Vermietung können Sie die Solaranlage entweder für einen Restwert X übernehmen, oder wir demontieren die Anlage für Sie kostenfrei.

Mietmodell daheim Solar
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