Förderung in Hessen

Das Bundesland Hessen hat die Vision, sich bis zum Jahr 2050 zu 100 Prozent von fossilen Energiequellen zu verabschieden. Ab dann soll Strom und Wärme ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Daraus entstand die „Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes”, kurz HEG.

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren)
  • Unternehmen (nur kleine oder mittelständische Unternehmen)

 

Was wird gefördert?

  • Investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG, die den Energieverbrauch reduzieren
  • Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG
  • Innovative Energietechnologien nach § 6 HEG
  • Kommunale Energiekonzepte
  • Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG
  • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab
  • Zwischen 30 und 100 Prozent

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?

  • Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden.

 

Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?

  • Der Antrag muss in schriftlicher Form gestellt werden.
  • Förderung erst ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 12.500 Euro möglich.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Förderung ist nicht mit anderen Maßnahmen kombinierbar.
  • Die geförderten Vorhaben müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
  • Kommunen müssen Informationen über den Energieverbrauch des öffentlichen Gebäudes und der Einrichtungen bereitstellen.
  • Kommunen müssen Pläne mit Einsparzielen aufstellen und ein Energiemanagement einführen.

Fazit

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