Das Bundesland Rheinland-Pfalz unterstützt den privaten Ausbau der Photovoltaik durch sein “10.000 Speicher-Programm”. Durch die Nutzung eines Batteriespeichers muss der selbst erzeugte Strom nicht sofort verbraucht werden. Das bietet mehr Flexibilität und Sicherheit. Mehr Eigenstrom bedeutet Unabhängigkeit von Strompreisen, Stromanbietern und fossilen Energieträgern.
PV-Förderung für Rheinland-Pfalz
Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?
- Privathaushalte
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
Was wird gefördert?
Die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Kombination mit einer neu errichteten, an das Verteilnetz angeschlossenen, Photovoltaikanlage montiert wird.
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?
Der Antrag auf Fördermittel muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens und noch vor Auftragsvergabe gestellt werden. Angebote können Hausbesitzer und Antragssteller jedoch bereits vorher einholen. Alle Unterlagen können elektronisch eingereicht werden und müssen nicht zusätzlich postalisch versendet werden.
Erforderliche Unterlagen, um Fördersumme ausgezahlt zu bekommen:
- Mittelabrufformular
- Registrierungsbestätigung PV-Anlage im Marktstammdatenregister
- Registrierungsbestätigung Batteriespeicher im Marktstammdatenregister
- Herstellererklärung
- Fachunternehmererklärung
- Meldung des tatsächlichen Maßnahmenbeginns
Wie hoch ist die Förderung?
- Im Rahmen des “Solar-Speicher-Programms” Rheinland-Pfalz erfolgt die Förderung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach Leistung (kWh) und nutzbaren Speicherkapazität (kWp) des Stromspeichers.
- Pro Kilowattstunde erhalten Sie so eine Förderung in Höhe von 100 Euro. Durch die vorgeschriebene Mindestkapazität von 5 kWh erhalten Sie so also mindestens einen Zuschuss von 500 Euro. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde steigt die Förderung um weitere 100 Euro.
- Die Auszahlung Ihres Zuschusses erfolgt, sobald der Verwendungsnachweis durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz bestätigt wurde.
Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?
- Um Anspruch auf Fördermittel des Bundeslands Rheinland-Pfalz geltend zu machen, muss der Stromspeicher eine nutzbare Mindestkapazität von 5 kWh besitzen.
- Die PV-Anlage muss neu installiert werden und über eine Nennleistung von mindestens 5 kWp verfügen.
- Die Montage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen und die sichere Inbetriebnahme durch den Montagebetrieb schriftlich bestätigt werden.
- Betreiber sind außerdem dazu verpflichtet, am Monitoring durch die Transferstelle Bingen teilzunehmen.
- Um die Einhaltung dieser Kriterien zu bestätigen sind sowohl die Herstellererklärung sowie die Fachunternehmererklärung nötig.
WICHTIG: Bereits bestehende oder kleinere Photovoltaikanlagen werden bei der Subventionierung nicht berücksichtigt.
Fazit
Machen Sie sich unabhängig von den stetig steigenden Strompreisen und verabschieden Sie sich von fossilen Energieträgern. Beziehen Sie Ihren selbsterzeugten grünen Strom und das egal in welcher Jahreszeit oder Lebenslage. Auch wenn Ihnen in Ihrem Bundesland gerade kein Förderprogramm zur Verfügung steht, kann die Kombination aus einer PV-Anlage und einem Stromspeicher sehr attraktiv sein. Aufgrund der gesunkenen Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in den vergangenen Jahren und den hingegen enorm gestiegenen Strompreisen wird sich ein hoher Eigenverbrauch von PV-Strom mithilfe eines Stromspeichers weiterhin lohnen. Ganz nebenbei werden Sie mit uns zum Klimaretter und packen gemeinsam mit der gesamten daheim Solar Community aktiv die Energiewende an. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projekts. Dabei klären wir noch offenen Fragen und erstellen mit Ihnen ein konkretes und unverbindliches Angebot.