Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?
- Privathaushalte
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
Was wird gefördert?
Die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Kombination mit einer neu errichteten, an das Verteilnetz angeschlossenen, Photovoltaikanlage montiert wird.
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?
Der Antrag auf Fördermittel muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens und noch vor Auftragsvergabe gestellt werden. Angebote können Hausbesitzer und Antragssteller jedoch bereits vorher einholen. Alle Unterlagen können elektronisch eingereicht werden und müssen nicht zusätzlich postalisch versendet werden.
Erforderliche Unterlagen, um Fördersumme ausgezahlt zu bekommen:
- Mittelabrufformular
- Registrierungsbestätigung PV-Anlage im Marktstammdatenregister
- Registrierungsbestätigung Batteriespeicher im Marktstammdatenregister
- Herstellererklärung
- Fachunternehmererklärung
- Meldung des tatsächlichen Maßnahmenbeginns
Wie hoch ist die Förderung?
- Im Rahmen des “Solar-Speicher-Programms” Rheinland-Pfalz erfolgt die Förderung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach Leistung (kWh) und nutzbaren Speicherkapazität (kWp) des Stromspeichers.
- Pro Kilowattstunde erhalten Sie so eine Förderung in Höhe von 100 Euro. Durch die vorgeschriebene Mindestkapazität von 5 kWh erhalten Sie so also mindestens einen Zuschuss von 500 Euro. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde steigt die Förderung um weitere 100 Euro.
- Die Auszahlung Ihres Zuschusses erfolgt, sobald der Verwendungsnachweis durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz bestätigt wurde.
Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?
- Um Anspruch auf Fördermittel des Bundeslands Rheinland-Pfalz geltend zu machen, muss der Stromspeicher eine nutzbare Mindestkapazität von 5 kWh besitzen.
- Die PV-Anlage muss neu installiert werden und über eine Nennleistung von mindestens 5 kWp verfügen.
- Die Montage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen und die sichere Inbetriebnahme durch den Montagebetrieb schriftlich bestätigt werden.
- Betreiber sind außerdem dazu verpflichtet, am Monitoring durch die Transferstelle Bingen teilzunehmen.
- Um die Einhaltung dieser Kriterien zu bestätigen sind sowohl die Herstellererklärung sowie die Fachunternehmererklärung nötig.
WICHTIG: Bereits bestehende oder kleinere Photovoltaikanlagen werden bei der Subventionierung nicht berücksichtigt.