PV-Förderung in Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg möchte mit der Maßnahme “Kleinspeicher-Programm” die Erhöhung des Eigenverbrauchs von PV-Strom und damit die Entlastung des Stromnetzes fördern. Mit Hilfe der Förderung soll Motivation für den Ausbau von erneuerbaren Energien geschaffen werden.

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?

  • Privatpersonen

 

Was wird gefördert?

Das Bundesland Brandenburg bezuschusst mit seinem “Kleinspeicher-Programm” Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeichersysteme)

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Alle Ausgaben für die Beschaffung und Installation eines Stromspeichers
  • Zugehöriger Wechselrichter 

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) bezuschusst mit dem Kleinspeicher-Programm Maßnahmen mit bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal jedoch mit 3.000 Euro.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Eigenverbrauchsanteil (= Anteil des selbstgenutzten Stroms bezogen auf den Jahresertrag der Photovoltaik-Anlage):
  • Der Zuschuss wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. D. h. wir erstatten Ihnen im Falle einer Förderung die Fördermittel, nachdem Sie alle Rechnungen zur Fördermaßnahme bezahlt und diese bei der ILB eingereicht haben.

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?

Anträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Förderaufrufe werden unter der Rubrik “Aktuelles” auf der Website der ILB veröffentlicht.

  • Zuerst legen Sie sich ein Benutzerprofil. Diese Person ist Antragssteller*in und künftig Zuwendungsempfänger*in.
  • Nach Registrierung gelangen Sie im Portal – über die Maske “Neuer Antrag” und dem Beantworten des Fragenkatalogs zu Ihrem Förderantrag mit allen notwendigen Antragsunterlagen. Die zum Antrag zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind im Kundenportal hochzuladen (z. B. Kostenangebot zur Untersetzung der veranschlagten Ausgaben).
  • Zur Identifizierung des Antragstellenden und zum Nachweis des Hauptwohnsitzes ist die leserliche Kopie der Vor- und Rückseite des gültigen Personalausweises dem Antrag beizufügen (als Upload im ILB-Kundenportal).
    WICHTIG: Die Einreichung der Reisepasskopie ist nur in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung zulässig.
  • Sofern Sie bei Antragstellung noch nicht als Eigentümer im Grundbuch (Abteilung I) eingetragen sind, ist dem Antrag das vollständige Grundbuch mit der eingetragenen Auflassungsvormerkung (Abteilung II) beizufügen (als Upload im ILB-Kundenportal).
  • Gibt es mehrere Eigentümer, müssen alle Miteigentümer das im ILB-Kundenportal zu findende Formular “Einverständniserklärung des Miteigentümers” gesondert ausfüllen. Bitte senden Sie diese Erklärung unterschrieben an uns.

 

Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?

  • Um Fördermittel zu erhalten, muss der zu installierende Stromspeicher mindestens eine Nutzkapazität von 2,0 Kilowattstunden (kWh) vorweisen.
  • Der zugehörige Wechselrichter muss den technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings entsprechen.

Fazit

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