Aufgrund des großen Interesses an dem Programm "EnergiespeicherPlus" sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor Programmende ausgeschöpft. Daher ist derzeit keine Antragstellung möglich.
Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Andere juristische Personen, wie z.B. Vereine und Stiftungen, die Berliner Bezirke
Was wird gefördert?
- Das Bundesland Berlin unterstützt die Installation eines Stromspeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage.
- Einspeichern elektrischer Energie aus der PV-Anlage
- Speichern und entladen elektrischer Energie
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung ist abhängig von der nutzbaren Kapazität des Stromspeichers.
- Der Zuschuss beträgt 300 Euro je Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems.
- Die maximale Fördersumme pro Batteriespeicher-System beträgt 15.000 Euro.
- Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 Euro hinzu.
- Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2021 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?
- Anträge sind ausschließlich elektronisch über das Antragsportal der IBB Business Team GmbH zu stellen.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält einen Zuwendungsbescheid, in dem die Zuwendungssumme und alle Bedingungen genannt sind.
- Nachdem die IBB Business Team Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft hat, wird die Zuwendung in einer Summe ausgezahlt.
Benötigte Unterlagen
- De-minimis-Erklärung
- Angebot für das PV-Anlagensystem
- Angebot für das Speichersystem
- ggf. Angebot für die prognosebasierte Betriebsstrategie
- Nachweis über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp), für die die Nutzung eines Speichersystems geplant ist (z.B. Angebot)
- Nachweis über die nutzbare Kapazität (in kWh) des geplanten Speichers (z.B. Angebot)
- Verpflichtungserklärung zur Nutzung des Speichers über drei Jahre (Formular)
- ggf. Baugenehmigung für die Errichtung der PV-Anlage* (z.B. für PV-Anlagen auf Hochhäusern, gebäudeunabhängige PV-Anlagen mit einer Höhe über 3 m oder einer Gesamtlänge von mehr als 9 m; im Regelfall ist nach der Bauordnung Berlin keine Baugenehmigung notwendig.)
- ggf. Zulassungsbescheinigung für das Elektrofahrzeug
- ggf. weitere von der IBB Business Team GmbH vorgeschriebene Unterlagen
Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?
- Der Zuschuss wird bis zu der Höhe gewährt, wenn das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt.
- Bei übersteigen des Verhältnisses der Speicherkapazität, wird keine Förderung gewährt.
- Das hat den Vorteil, dass auch größere Speicher anteilig gefördert werden können.
- Wird der Strom nachweislich für ein Elektrofahrzeug genutzt, kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Speichers vom Mindestinstallationsverhältnis hinweggesehen werden.
Fazit
Mit einer eigenen Photovoltaikanlage senken Sie nicht nur enorm Ihre Stromkosten, sondern leisten zusätzlich aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz. Verfügbare Förderprogramme sollten Sie aufgrund der hohen Nachfrage zügig wahrnehmen, denn sie reduzieren deutlich die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage. Aber auch ohne aktiven Förderprogrammen in Ihrem Bundesland können Sie profitieren. Die Anschaffungskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher sind in den letzten Jahren gesunken, die Strompreise aber enorm gestiegen sind, wird sich der Eigenverbrauch von Solarstrom mithilfe eines Batteriespeichers weiterhin lohnen. Möchten Sie auch sicher in die Zukunft blicken? Wir erstellen gerne gemeinsam mit Ihnen ein konkretes und unverbindliches Angebot.