Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?
- Natürliche Personen
- juristische Personen
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren).
- Unternehmen (Nur kleine oder mittelständische Unternehmen)
Was wird gefördert?
- Investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG, die den Energieverbrauch reduzieren
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG
- Innovative Energietechnologien nach § 6 HEG
- Kommunale Energiekonzepte
- Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG
- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab
- Zwischen 30 und 100 Prozent
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?
- Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden
Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?
- Der Antrag muss in schriftlicher Form gestellt werden
- Förderung erst ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 12.500 Euro
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
- Förderung nicht mit anderen Maßnahmen kombinierbar
- Die geförderten Vorhaben müssen im Land Hessen durchgeführt werden
- Kommunen müssen Informationen über den Energieverbrauch des öffentlichen Gebäudes und der Einrichtungen bereitstellen
- Kommunen müssen Pläne mit Einsparzielen aufstellen und ein Energiemanagement einführen
Fazit
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