Förderung in Sachsen

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit seinem Förderprogramm die Installation von Stromspeichern in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage. Auch die Investition in eine eigene Ladestation wird gefördert. Sachsen unterstützt investive Vorhaben, die dazu dienen, den Eigenverbrauch des Solarstroms bestmöglich zu erhöhen.

Inhaltverzeichnis

Aufgrund der der in kürzester Zeit eingegangenen Vielzahl von Anträgen musste die Antragsstellung für die Förderrichtlinie Speicher (FRL Speicher/2021) bereits zum 14. Februar 2022 mit sofortiger Wirkung wieder eingestellt werden.

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel stellen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

  • Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen für dezentrale, wieder aufladbare, fest installierte Speicher die in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage montiert werden
  • Ggf. in Kombination mit einer Wallbox
  • Blei-Akkumulatoren werden NICHT gefördert
  • Investitionen für dezentrale, ortsfeste Anlagen, die elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen in thermische Energie umwandelt und speichert
  • Kombinationen aus Strom- und Wärmespeichern

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Förderbetrag orientiert sich an der Leistung des gewählten Stromspeichers
  • Der Zuschuss für konventionelle Stromspeicher besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von 500 Euro zuzüglich eines Leistungsbetrages in Höhe von 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Leistung
  • Entscheiden Sie sich für ein Nachrüsten Ihrer bereits bestehenden PV-Anlage entfällt der Sockelbetrag
  • Erweitern und verknüpfen Sie Ihr Photovoltaik-System um eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt der Zuschuss 400 Euro pro Ladepunkt AC und 1.500 Euro pro Ladepunkt DC
  • Die maximale Zuwendung für konventionelle Stromspeicher beträgt 50.000 Euro

Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wo einreichen?

Zuständige Stelle

  • Die Stelle bei der Sie Ihr Vorhaben einreichen und bewilligen lassen müssen ist die  Sächsische Aufbaubank- Förderbank (SAB)

Antragsverfahren

  • Vor Beantragung der Förderung können Sie bereits eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen.
  • Um Fördermittel zu  beantragen, nutzen Sie das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank- Förderbank (SAB)
  • Über dieses Förderportal reichen Sie Ihren rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag und die benötigten Unterlagen ein


WICHTIG:
Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst ab Antragseingang beginnen (Vollständig eingereichte unterschriebene Unterlagen) Bereits der Abschluss eines Vertrags gilt als Vorhabensbeginn und ist somit nicht gestattet und ein Grund für die Ablehnung Ihres Antrags bzw. die Rücknahme Ihres Zuwendungsbescheids.

  • Bis zur finalen Genehmigung Ihres Förderantrags beginnen Sie auf eigenes Risiko.
    Es ist möglich, dass der bewilligte Zuschuss nicht, dem in der beantragten Höhe oder nicht zum beantragten Zeitpunkt entspricht

Was sind die Kriterien, um Fördermittel zu erhalten?

  • Eine Subventionierung setzt voraus, dass das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchgeführt wird.
  • Mit dem Projekt darf erst nach Eingang des rechtsverbindlich unterschriebenen Förderantrags bei der SAB begonnen werden.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
  • Der bestimmungsmäßige Einsatz des Stromspeichers ist während der fünfjährigen Zweckbindungsfrist zu gewährleisten.

Stromspeicher und PV

  • Die nutzbare Kapazität des Stromspeichers muss mehr als 10,0 Kilowattstunden (kWh).
  • Der Stromspeicher muss nach Abschluss des Vorhabens dauerhaft mit dem öffentlichen Stromnetz und einer Photovoltaikanlage mit einer Bruttonennleistung von mindestens 9 Kilowattpeak (kWp) gekoppelt werden.
  • Die Photovoltaikanlage mit welcher der Stromspeicher gekoppelt werden soll muss entweder errichtet oder um mindestens 5 kWp Bruttonennleistung auf mindestens 9 kWp Bruttonennleistung erweitert worden sein.
  • Im Monat der Inbetriebnahme des neuen Stromspeichers und den vorangegangenen 11 Kalendermonaten dürfen keine weiteren durch den Freistaat Sachsen geförderten Stromspeicher in Betrieb genommen worden sein, die sich auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden oder denselben Anschlusspunkt nutzen.

Wallbox

  • Die Ladepunkte der Ladestation müssen über eine Ladeleistung von mindestens 4,0 Kilowatt (kW) je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) verfügen und nach Abschluss des Projekts mit dem Stromspeicher verknüpft werden.

Fazit

Mit einem eigenen Solar-System senken Sie nicht nur nachweislich Ihre Stromkosten, sondern leisten zudem aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz. Für Ihr Bundesland gibt es aktuell keine Förderprogramme? Verlieren Sie deshalb nicht den Mut, denn auch ohne staatlichen Zuschuss können Sie profitieren. Die Anschaffungskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher sind in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken, die Strompreise jedoch enorm gestiegen, was dazu führt, dass sich ein hoher Eigenverbrauch von Solarstrom mithilfe eines Batteriespeichers weiterhin lohnen wird. Auch vergünstigte Zinsen durch die KfW-Förderbank reduziert zusätzlich die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage. Sie beschäftigt noch offene Fragen? Gerne unterstützen wir Sie persönlich bei der Realisierung Ihres Projekts und erstellen Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot.

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KfW Ladestation-Förderung

Der Bund fördert außerdem den Kauf privater Wallboxen mit zunächst 200 Millionen Euro. Beantragen können Sie Ihren Zuschuss von je 900 Euro pro Ladepunkt ab dem 24. November 2020 bei der KfW-Bank.

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Umsatzsteuer-Erstattung

Die Erstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf einer Solaranlage und eines Stromspeichers ist zwar keine Förderung im herkömmlichen Sinne, sollte jedoch in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden. Beim Kauf einer Solaranlage ist es nämlich möglich, die von Ihnen geleistete Mehrwertsteuer vom Finanzamt zu 100 Prozent zurückerstattet zu bekommen.

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