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Erstellt am 22. August 2023
Von Anna Müller

Mieterstrommodell - Vor- und Nachteile?

Das Mieterstrommodell erfreut sich großer Beliebtheit, es ermöglicht es auch Personen die ein Haus oder eine Wohnung gemietet haben, eine dezentrale Versorgung mit erneuerbarem Strom.

Es gibt ein hohes Potenzial: Laut Hochrechnungen könnten knapp 4 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.

 

Daten, Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile

 

 

Technische Voraussetzungen

  • 2 Zähler (1x Haushalt Kunde; 1x Haushalt Mieter)

 

Funktionsweise

  1. Der produzierte Strom wird im Haushalt des Kunden verbraucht.
  2. Überschüssiger Strom wird in den Speicher eingespeist.
  3. Restlicher PV-Strom wird an den Mieter / Familienmitglieder übergeben.
  4. Jeder weitere produzierte Strom wird ins Netz eingespeist.

 

Vor- und Nachteile

+ Falls vorhanden kann der Allgemeinstromzähler (Außenbeleuchtung, Flurlicht, Kellerlicht, Garagenlicht, etc.) zusätzlich mit dem Zähler des Kunden zusammengelegt werden bzw. durch digitalen Hutschienenzähler ersetzt werden.

+ Mieter kann mit dem Strom aus der PV und dem Speicher versorgt werden.

 

Komplexes Messkonzept und längere Bearbeitungszeiten beim Anschlussnetzbetreiber

Kunde muss für den eigenproduzierten Strom der vom Mieter verbraucht wird EEG-Umlage bezahlen.

Kunde muss sich zusätzlich selbstständig mit dem Übertragungsnetzbetreiber in Verbindung setzten und die Belieferung Dritter anmelden.

Strom aus Speicher für den Mieter nutzen (Preis ca. 700 € netto) – nur durch kostenintensive Zusatzkomponenten möglich.

Mieter kann nicht in Notstromfunktion eingebunden werden.

Keine Zählerzusammenlegung von Kunden und Mieter möglich.

Mieterstrommodell/ Belieferung Dritter gesetzlich geregelt nach EEG 2021 §60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen

 

Wann wird dieses Messkonzept umgesetzt?

 

  1. Sobald im Haus zwei separate Wohneinheiten (zwei Wohnungen) bestehen und diese beiden mit PV-Strom versorgt werden sollen (Kellerräume, Allgemeinlicht, Außenbeleuchtung, Garagenbeleuchtung, etc. ausgenommen).
  2. Der Kunde wohnt im Haus und möchte seinen Mieter / Familienmitglieder mit PV-Überschussstrom versorgen.
  3. Der Kunde hat zwei Zähler (privat und gewerblich) und möchte mit der PV-Anlage beide Zähler versorgen.
  4. Der Kunde wohnt nicht selbst im Haus und möchte auf seine Immobilie eine PV-Anlage bauen und den Strom den Mietern zur Verfügung stellen.