
Förderungs-Update
Das Fördervolumen der KfW-Förderung 442 ist bereits ausgeschöpft. Dies ist jedoch kein Grund traurig zu sein! Mit der daheim Solar-Förderung sparen Sie 1.000 € auf Ihre PV-Anlage.
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Die neue Förderung für Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Am 26. September 2023 startet eine bundesweite Initiative, die nicht nur die Elektromobilität fördert, sondern auch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorantreibt. Die KfW Bank ermöglicht es Kunden, einen Antrag auf die neue Förderung "Solarstrom für Elektroautos (442)" zu stellen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Förderprogramm wissen müssen.
Was wird gefördert?
Diese Förderung unterstützt die nachhaltige Kombination von Elektromobilität und dem eigenen Solarstrom. Die geförderten Komponenten umfassen:
- Kauf und Installation einer Wallbox in Kombination mit einer PV-Anlage und einem Stromspeicher: Diese Kombination ermöglicht nicht nur das Laden Ihres Elektroautos, sondern auch die Nutzung von sauberem Solarstrom in Ihrem Haus.
- Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung: Schnelles und effizientes Laden für Ihre Elektrofahrzeuge.
- PV-Anlage mit mindestens 5 kWp: Eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung, um die Wallbox mit Sonnenstrom zu versorgen.
- Stromspeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität: Dieser Speicher sorgt dafür, dass Sie überschüssige Energie für später speichern können.
- Einbau und Anschluss der Gesamtanlage: Um sicherzustellen, dass alles reibungslos funktioniert.
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage: Eine intelligente Steuerung für die maximale Effizienz und Steuerung Ihrer Energieversorgung.
Wie viel wird gefördert?
Die finanzielle Unterstützung umfasst:
- Wallbox: 600 Euro pauschal – bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- PV-Anlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Stromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Voraussetzungen für die Förderung
Damit Sie von dieser Förderung profitieren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alle Komponenten (Wallbox, PV-Anlage und Speicher) müssen neu erworben werden.
- Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen noch keine Komponenten (Module, Speicher, Wallbox) bestellt sein.
- Der Antragsteller (oder eine Person im selben Haushalt) muss ein reines Elektroauto (kein Hybrid) besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein solches Fahrzeug bestellt haben.
- Das Wohngebäude muss bereits bestehen, und der Antragsteller muss darin wohnen.
Nicht förderfähige Bedingungen
Rahmenbedingungen, unter denen die Förderung nicht in Anspruch genommen werden kann, belaufen sich auf folgende Gegebenheiten:
- Neubauten vor dem Einzug
- Ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Keine Kombination mit anderen Fördermitteln
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Förderung nicht mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombiniert werden kann.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie für diese Förderung berechtigt sind oder weitere Informationen benötigen, können Sie den "Vorab-Check" auf der offiziellen KfW-Website durchführen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/