Das Dauerthema: Wie beenden wir die Energiekrise? Die bisherigen Maßnahmen verfolgen zwar alle einen einwandfreien Ansatz, sind bisher jedoch nicht ausreichend, um uns dem Ziel bis 2035 klimaneutral zu sein, zu nähern. Deshalb fordert der Präsident der Energy Watch Group Hans-Josef Fell nun ein Notgesetz für die erneuerbaren Energien, kurz EEN.
Warum ein Notgesetz?
Die Regierung hat den Warnschuss verpasst und lange nicht genug getan.
Ein offensiv geplant und gestaltetes Erneuerbare-Energie-Notgesetz (EEN) könnte nun die Grundlage für die Unabhängigkeit von Russland als Hauptenergielieferant bilden. Zudem werden dadurch der Klimaschutz und die bezahlbare Energieversorgung sichergestellt.
„Es müssen alle Bremsen des EE-Ausbaus gelöst werden, die von der Regierung Merkel aufgebaut wurden. Diese Wirkungen dürfen nicht erst in 2023 greifen, sondern müssen sofort im Sommer 2022 wirken, damit der Winter 2022/23 nicht zum Energiedesaster wird“, so Hans-Josef Fell, ehemaliges Mitglied des Bundestages für Bündnis90/Die Grünen und Mitautor des EEG. Leider greifen alle Maßnahmen aufgrund des Notifizierungsverfahrens der EU-Kommission erst 2023, was zu spät sei.
Wie soll das ENN aussehen?
Die wesentlichen Elemente des EEN sind unter anderem die Abschaffung aller Ausbaudeckel für erneuerbare Energien und die Schaffung einer EEG-Umlage II für alle neugebauten EEG-Anlagen. Zudem soll eine Sofortgenehmigung aller Anlagen greifen, die noch im Genehmigungsstau stecken. Die Bürokratie für Planungen soll allgemein zurückgeschraubt werden, um Anlagen schneller genehmigen zu können. Die Länder sollen ihre spezifischen hemmenden Regelungen abschaffen. Auch soll künftig eine Kombivergütung etabliert werden, die die Investitionen vor Ort mit verlässlicher Stromerzeugung und Einspeisung fördert.
Erneuerbare Energien für eine krisensichere Zukunft
Laut Fell bleibt uns nur ein Ausweg aus der Energiekrise – Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und der EU. Strom selbst produzieren durch Photovoltaik. „Eine Steigerung der Kohlenutzung verbietet sich aus Klimaschutzgründen. Eine nennenswerte Erhöhung der EU-Erdgas- und Erdölförderung ist mangels Verfügbarkeit ausgeschlossen, und eine Laufzeitverlängerung oder gar der Neubau von Atomkraft ist ohne russische Technologie nicht möglich und aus Gefahrengründen nicht verantwortbar“, sagt Fell.