Brandschutz vs. Klimaschutz: Die bisherige PV-Regelung
In fast allen Bundesländern schreibt die Landesbauordnung (LBO) einen Mindestabstand der Dachaufbauten zum Nachbarhaus von 1,25 Metern vor. Das schränkt vor allem bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften die potentielle Nutzung von Photovoltaik-Dach-Anlagen deutlich ein. Würde diese Abstandsregelung wegfallen oder zumindest reduziert werden, könnten auf diesen Dächern fast doppelt so große PV-Anlagen installiert werden.
Mindestabstand nach Bundesländern:
- 25 cm in Hessen
- 50 cm in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Bremen
- 125 cm in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
Dieser Mindestabstand wurde ehemals festgelegt, um das Brandrisiko zu reduzieren, ist heute jedoch nicht mehr zeitgemäß. Das bestätigt auch das Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE), welches regelmäßig die Gefahren eines Brandrisikos evaluiert. Es wies in seiner letzten Untersuchung Anfang 2022 darauf hin, dass lediglich 0,006 % der Photovoltaikanlagen einen Brand mit größeren Schaden verursachen und diese in den letzten 20 Jahren nur 120 Mal der Auslöser eines Feuers waren. Aufgrund der hohen Sicherheitsstandards heutiger Solar-Anlagen können Brandschutzmaßnahmen somit nicht mehr als Rechtfertigung für die überzogenen Abstandsflächen gesehen werden.

Petition gegen Mindestabstände bei Dach-Solarzellen
Mit diesen Regelungen ist es den meisten Besitzern von Reihen- oder Doppelhaushälften nicht möglich, wirtschaftlich sinnvolle Anlagen zu installieren. Um das zu ändern und den Kommunen das Erreichen ihrer Klimaziele zu ermöglichen, wird deshalb eine Gesetzesänderung gefordert. Für die zeitgemäße Anpassung der bundesweiten Abstandsregelung von PV-Dach-Anlagen gibt es zwei mögliche Lösungsansätze:
- Die allgemeinen Abstandsregelungen werden geändert bzw. reduziert
- Solaranlagen werden vom Bundesbauministerium nicht mehr als „Dachaufbau“ deklariert
► Wie in Baden-Württemberg für Glas-Glas-Module und Glas-Folien-Module
Diese Gesetzesänderung ist von enormer Wichtigkeit, um den Ausbau der Sonnenenergie in Deutschland weiter voranzutreiben. Da Photovoltaik eine der umweltfreundlichsten Arten der Energieerzeugung darstellt und hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt, ist es wahrscheinlich, dass viele Privathäuser zusätzliche Solar-Anlagen installieren möchten. Durch einen Wegfall der Mindestabstände kann der Öko-Strom dann direkt vom Verbraucher erzeugt und durch moderne Batteriespeicher nahezu verlustfrei genutzt werden. Dadurch müssen außerdem keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden, was in einem doppelten Vorteil für die Umwelt und den Bürger resultiert, der nun aktiv seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Ein bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen führt somit zu mehr privat installierten Solarzellen, mehr produzierter Sonnenenergie und mehr Chancen darauf, den Klimawandel zu stoppen.